Aus den Zuschauerreihen wird die Geburtshilfe auf der Insel Föhr angesprochen. Es sei ein Runder Tisch eingerichtet worden, welcher aber noch nicht getagt habe. Als Begründung für die Schließung der Geburtsstation wird ein Gutachten angeführt. Es sei zu kritisieren, dass der Inhalt nicht öffentlich gemacht würde.

 

Eine Einwohnerin kommt auf die „Kreissaal-Thematik“ zu sprechen. Sie hält es für erfreulich, dass es Geburten auf Föhr gegeben hat; nun gewinne man aber zunehmend den Eindruck, dass die Insel „ausblute“. Im September 2015 sei vom Geschäftsführer des Klinikums noch die Aussage getätigt worden, dass ein fünfjähriger Erhalt gesichert sei. In der Presse sei von einem Sicherungsstellungs-Zuschuss die Rede. Es wird deutlich gemacht, dass die Bevölkerung stets über den aktuellen Stand der Dinge auf Föhr informiert sein sollte.

 

Frau Lübcke spricht hinsichtlich des besagten Gutachtens an, dass es hier auch einen speziellen Teil zum Thema Geburtshilfe gebe.      

 

Ein Einwohner (als Vertreter des Krankenhaus-Fördervereins) zitiert aus dem Krankenhausstrukturgesetz/SGB V – dort seien die Kriterien für den Auftrag der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung von Bürger/innen festgeschrieben. Vor dem Hintergrund der Schließung der Geburtshilfe auf der Insel  werden die Kriterien der Sicherstellung hinterfragt und die Wichtigkeit der Daseinsvorsorge betont.

 

Eine Einwohnerin beschäftigt die Frage, wo erkrankte Babys und Kleinkindern nach der Schließung der Geburtsstation künftig behandelt werden sollen und ob die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung gewährleistet werden kann.