Beschluss: ungeändert beschlossen

In Bezug auf die Eilbedürftigkeit von Maßnahmen amtsangehöriger Gemeinden und der Vorteile der beschleunigten Vergabeverfahren, sowie der Verbesserung der Beteiligung von regionalen Auftragnehmern, wird die Anpassung der Wertgrenzen der kommunalen Ausschreibungs- und Vergabeordnung an die Wertgrenzen der Vergabeordnung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 14.12.2015 beschlossen. Die erhöhten Wertgrenzen gelten bei öffentlichen Auftragsvergaben ab sofort bis zum 31.12.2017.  

 


Die Vorsitzende erläutert den Inhalt der Vorlage. Der Amtsausschuss folgt der Beschlussempfehlung der Verwaltung.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig.