Herr Landrat Harrsen nimmt ausführlich Stellung zum Thema. Ziel sei die zukünftige Entwicklung und langfristige Sicherstellung einer ausreichenden Gesundheitsversorgung aller Bürger/innen.  Er stellt in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender klar, dass es laut anzuwendender gesetzlicher Vorgaben keine Wiedereinführung der Geburtshilfe auf Föhr geben werde. Es sei natürlich zu bedauern, dass es auf keiner einzigen Insel Nordfrieslands mehr eine Geburtsstation gäbe.

 

Aufgrund darin enthaltener vertraulicher Personaldaten wird es keine Veröffentlichung des maßgeblichen Gutachtens geben.

 

Er geht nun auf die Einrichtung eines sog. Runden Tisches für alle Inseln und Halligen ein und führt über die aktuellen Entwicklungen aus. Auch drei Mitglieder der Insel- und Halligkonferenz nehmen teil. Es sollen Lösungsmöglichkeiten (Notfallkonzept etc.) eruiert werden. Der Sicherstellungszuschlag der Krankenkassen, der dann gezahlt wird, wenn das notwendige Budget nicht erreicht wird, um ein Klinikum zu finanzieren, bleibt zunächst bestehen.   

 

Für den Kreis Nordfriesland insgesamt hat es in den vergangenen Jahren einen Verlust von 1,5 Millionen Euro gegeben; Finanzierung von 8 Millionen Euro durch Kreisbürgschaft. Kein einziger Kreis in Schleswig-Holstein, außer Nordfriesland, unterstützt die Krankenhäuser finanziell in diesem Ausmaß. Die stationäre Versorgung, Standort Tönning wird eingestellt.  

Im Bundesdurchschnitt ist festzustellen, dass ein immer höherer Bettenabbau stattfindet, daher bleibe keine andere Handlungsmöglichkeit.

 

Sehr deutlich stellt er klar, dass der Kreissaal (außer für absolute Notfälle) nicht mehr zur Verfügung steht. Wenn vorsätzlich der Notfall in der Gynäkologie herbeigeführt wird, kann dies ernsthafte Konsequenzen haben. 

 

Die Vorsitzende teilt mit, dass Kleinkinder selbstverständlich im Krankenhaus behandelt würden.

 

Ein Einwohner fragt nach den Kriterien des § 136 c SGB V – dort werde auch auf die Geburtshilfe eingegangen. Das Land müsse einen Verpflichtungen endlich nachkommen. Herr Harrsen antwortet dahingehend, dass der Sicherstellungszuschlag durch das Land von den Krankenkassen auf dem Festland abgelehnt werde. Der Standort Niebüll wird thematisiert;  dem schließt sich eine sehr intensive Diskussion an. Annahmen, in welche Richtung die Zukunft geht, können demnach als spekulativ bezeichnet werden.  

Es folgt eine weitere Nachfrage aus der Einwohnerschaft hinsichtlich einer Geburtshilfe für Notfälle im Hintergrund. Auch eine finanzielle Absicherung der Hebammen muss gewährleistet werden; hierzu führt die Vorsitzende aus, dass ein Notfallkonzept entwickelt wird. Gespräche mit Hebammen laufen und ein Gutachten wird erstellt. Die Betreuung der Inseln und Halligen wird gewährleistet und alle Beteiligten sind im laufenden und direkten Kontakt/Gespräch. 

 

Auf eine Frage aus der Einwohnerschaft erläutert die Vorsitzende, dass sich abzeichne, dass ein ambulantes Geburtshaus (unter anderem auch aufgrund schwieriger, komplizierten Vorgaben) nicht realisierbar ist.

 

Ein weiterer Einwohner hinterfragt, was noch getan werden kann, um die gegenwärtige Lage zu verbessern; dies auch vor dem Hintergrund der hohen Überschüsse der Krankenkassen. Herr Harrsen betont, nach geltendem Recht handeln zu müssen. Es bestehe ein Ungleichgewicht, da man immer mehr Geld für Förderung gesundheitlicher Versorgung fordere.

Seitens eines Vertreters des Krankenhaus-Fördervereins wird klargestellt, dass der Kreissaal von dem Förderverein finanziert worden ist und für Notfälle ausnahmslos zur Verfügung steht.

 

Aus den Reihen der Einwohnerschaft wird die Frage gestellt, welche Bedingungen und Absicherungsmechanismen für die Hebammen vorliegen müssten, um ein Geburtshaus auf der Insel zu realisieren.

 

Weiterhin wird Unmut darüber geäußert, dass der Landrat die Aussage getätigt hat, dass es „provozierte“ Notfallentbindungen auf Föhr gegeben habe und dies kein haltbarer Zustand sei. Man berufe sich auf ein Gutachten, dessen Inhalt der Bevölkerung vorenthalten wird. Herr Harrsen nimmt hierzu Stellung und betont, dass sowohl das Land als auch die Krankenkassen die Entwicklung genau beobachten. Die Vorsitzende bestätigt, dass es offenbar solche Fälle gegeben habe, dies aber nicht sein dürfe.

Aufgrund der Tatsache, dass der Inhalt des Gutachtens, auf das man sich beruft, nicht öffentlich bekannt gemacht wird, kann Herr Hemsen den Unmut der Bevölkerung verstehen.

Herr Harrsen verdeutlicht noch einmal die Situation und benennt die Gründe für die Vertraulichkeit des Gutachtens. Die Risiken für einen weiteren Betrieb der Geburtsstation seien einfach zu groß.

Frau Ofterdinger-Daegel äußert ihr Unverständnis für die Weigerung, den Inhalt des Gutachtens bekannt zu geben. Mit Wissen darüber, was verbesserungswürdig sei, könne man ggf. etwas ändern. Es fehle in der Angelegenheit schlicht an Transparenz.

Herr Schaper beschreibt die Situation als nicht erträglich. Aus seiner Sicht ist die Nicht-Veröffentlichung des Gutachtens nicht nachvollziehbar und fragt, was man zum jetzigen Zeitpunkt tun kann, um Erklärungen zu erhalten und Lösungen zu finden.

 

Herr Harrsen schildert seine Haltung. Die Geschäftsführung des Inselklinikums habe hinsichtlich der Nichteinhaltung maßgeblicher Richtlinien lange die haftungs- und strafrechtlich relevante Verantwortung übernommen.

 

Frau Andresen hält die Reihenfolge des Verfahrensablaufs für nicht richtig. Erst würde die Geburtsstation geschlossen und erst dann an der Erarbeitung eines Notfallkonzepts gearbeitet.                   

Herr Harrsen schildert, dass die Geschäftsführung zugäbe, nicht immer verantwortlich gehandelt zu haben; daher die Verzögerung des Handelns nach Bekanntwerden des Gutachteninhalts.

Die Vorsitzende ergänzt, dass sich die Situation zugespitzt habe; die Folge war ein verspäteter Beginn der Arbeit an einem Notfallkonzept.

Herr Schaper plädiert für die Wiedereröffnung der Geburtshilfe; dies sollte Auftrag des Runden Tisches sein; der Kreistagsbeschluss sei umzusetzen.

Aus der Einwohnerschaft wird die Offenlegung des öffentlichen Teils des Gutachtens gefordert. Herr Harrsen verdeutlicht, dass es keine Offenlegung geben wird.

Es folgen die Fragen, warum das Gutachten nicht zumindest an die politisch Verantwortlichen gegeben wird und welches nun der tatsächliche Grund (etwa die finanzielle Belastung des Landes wg. Deckung des hohen Fehlbetrags) für die Schließung sei. Herr Harrsen antwortet darauf, dass hinsichtlich des Betriebs einer Geburtsstation neue Richtlinien und Auflagen kommen werden, deren Umsetzung und Einhaltung einen immer größer werdenden Aufwand erfordere.

 

Eine Einwohnerin äußert ihr deutliches Unverständnis für das Vorgehen und teilt mit, dass das Notfallkonzept nicht akzeptabel sei und die Folgen für die Familien gravierend.