Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2012 der Gemeinde Dunsum wird vom Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 854.431,01 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss per 31.12.2012 beläuft sich auf 33.681,59
EUR.
Der Jahresüberschuss wird der Ergebnisrücklage zugeführt, bis
diese 25% der allgemeinen Rücklage beträgt. Ein möglicher überschießender
Betrag wird der Allgemeinen Rücklage, zugeführt.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse in Höhe von
33.395,77 EUR steigt um 35.858,23 EUR auf 69.254,00
EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 22.384,93 EUR werden
genehmigt.
Sachdarstellung
mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Dunsum hat den Jahresabschluss 2012 der
Gemeinde Dunsum ausweislich des Prüfungsprotokolls am 22.03.2016 beraten und
wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurden richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.
insgesamt 22.384,93 EUR soll in der
nächsten Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von Deckungskreisen zurückzuführen. Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik würden bei Deckungskreisen nicht in der Haushaltsüberschreitungsliste erscheinen, sofern der Deckungskreis in der Summe über die entsprechenden Haushaltsmittel verfügt. Den Haushaltsüberschreitungen lt. Kontenliste CIP von 22.384,93 stehen beispielsweise Mehreinnahmen von 95.207,58 EUR gegenüber. Das Jahresergebnis lt. Ergebnisrechnung (Zeile 26) i.H.v. 33.681,59 EUR liegt um 27.281,59 EUR über dem Planansatz von 6.400 EUR.
6. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen:
Im Anhang 1.2.1 Eigenkapital des
Jahresabschlusses 2012 ist das Eigenkapital Vj. falsch ausgewiesen. Der Fehler
(Vj. € 727.655,21) wird korrigiert und durch den Wert Vj. € 727.665,51 ersetzt.
Abstimmungsergebnis: -einstimmig-