Einwendungen gegen die Niederschrift über die 30. Sitzung (öffentlicher Teil) werden nicht vorgebracht.

 

Da die Niederschrift über die 31. Sitzung (öffentlicher Teil) zur heutigen Sitzung noch nicht vorgelegen hat, wird dieser Teil des Tagesordnungspunktes auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung vertagt.