Der Vorsitzende als Berichterstatter habe diesen Punkt auf die Tagesordnung nehmen wollen, da hier die Frage einer möglichen Haftung im Raume stünde. An die Verwaltung gerichtet, stellt der Vorsitzende die Frage, ob es eine Verpflichtung zur Einzäunung von kommunalen Hundefreilaufflächen gäbe.

 

Die Verwaltung berichtet, dass es sich hierbei zunächst um eine kommunale naturbelassene Fläche handelt. Dieses Gebiet sei durch die Stadt eingerichtet worden, um Hundehaltern den Freilauf ihrer Tiere zu ermöglichen. Die Haftung bezüglich des Haltens und Führens eines Hundes obliege ausschließlich dem Hundehalter. Eine Nachfrage bei Ordnungsämtern auf dem Festland hat ergeben, dass derlei Flächen eher rar gesät seien und daher auch kaum nennenswerte Erfahrungswerte vorlägen. Eine grundsätzliche Verpflichtung seitens der Stadt Wyk auf Föhr dieses Gebiet zu umzäunen, ist nicht bekannt. Aus ordnungsrechtlicher Sicht ist diese Fläche eher unauffällig. Beschwerden sind nicht bekannt. Auch eine Verkehrssicherungspflicht ließe sich nicht herleiten, da diese Fläche nicht verdichtet ist und Nutzer mit Unwägbarkeiten zu rechnen hätten. Die Ordnungsbehörde hatte bis jetzt keine Anlässe, sich mit diesem Bereich näher zu befassen.

 

Eine Sprecherin der SPD berichtet von einschlägigen positiven Erfahrungen mit der Hundeauslauffläche. Die Fläche gestaltet sich pflegearm. Hingegen eine andersgeartete Herrichtung mit entsprechenden Kosten verbunden wäre.

 

Aus der KG-Fraktion wird erwidert, dass bei einer Einzäunung des Areals mit Kosten in Höhe von 1.000 bis 1.500 € zu rechnen sei. Dies sei vergleichsweise verträglich. Man dürfe in diesem Zusammenhang nicht außer acht lassen, dass der Gast mit Hund ein wichtiges Klientel darstelle, welchem auch ein angemessener Service geboten werden müsse.

 

Aus der Reihe der Grünen wird hinterfragt, ob es überhaupt sinnvoll erscheint, sich mit dem sensiblen B-Plan 13 öffentlich zu beschäftigen. Diese Thematik wurde bereits im Ältestenrat behandelt, weil diesbezüglich bereits gerichtsanhängige Rechtsstreitigkeiten geführt werden mussten.

 

Der Bürgermeister bestätigt dies und rät dazu, dieses Thema ruhen zu lassen.

 

Ein Mitglied der KG wirft die Frage auf, ob sich nicht die Gemeinde Wrixum mit der Planung einer Hundefreilauffläche beschäftigt habe.

Frau Braun als Bürgermeisterin bejaht dies. Die angedachte Fläche im Forst fand bei Hundehaltern allerdings nicht den gewünschten Anklang.

 

Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.