Der Ausschuss spricht sich mehrheitlich dafür aus, die Fußgängerzone während des Zeitraums 11:00 bis 06:00 Uhr abzupollern. Dieser Bereich soll zunächst ein Jahr probeweise abgesperrt werden. Nach einem Jahr sind die Feststellungen auszuwerten und erneut über die Sachlage zu befinden.

 


Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Herrn Bürgermeister mit der Bitte, hier einen kurzen Sachstandsbericht zu erstatten.
Der Bürgermeister fasst die Entwicklung der Thematik kurz zusammen und beschreibt die aktuelle Situation, die der Stadt Wyk auf Föhr auferlegt, sich nun erneut, obwohl in den vergangenen zwei Jahren diese Problematik immer wieder auf der Tagesordnung gestanden hatte, mit der Befahrensregelung innerhalb der Fußgängerzone zu befassen. Es lasse sich unschwer feststellen, so der Bürgermeister weiter, dass der fließende Verkehr in diesem Bereich erheblich zugenommen habe. Gleichzeitig sei die Hemmschwelle in die Fußgängerzone einzufahren merklich abgesunken. Folglich sei es nur eine Frage der Zeit, bis der erste schwerere Vorfall sich einstellen wird. Die von der Verwaltung auf Antrag ausgegebenen Ausnahmegenehmigungen werden regelmäßig als Generalvollmacht ausgelegt, jederzeit und nach Belieben den gesperrten Bereich zu befahren. Der in der Fußgängerzone stattfindende Verkehr sei in dieser Form nicht  weiter hinnehmbar, so dass das Ergreifen von Maßnahmen dringend geboten erscheint. Daher sollte der Versuch unternommen werden, die Fußgängerzone im Zeitraum von 11:00 bis 06:00 Uhr für den fließenden Verkehr zu sperren. Gleichzeitig soll die Wilhelmstraße in Höhe „Walli“ für Rettungsfahrzeuge, Anwohner sowie an- und abfahrend Gäste offengehalten werden. Diese Regelung sei nach wie vor Beschlusslage. Herrn Kößler würde man somit seine Kontrolltätigkeit erheblich erleichtern. Vorrangiges Ziel müsse allerdings die Beruhigung der Fußgängerzone sein.

 

Aus den Reihen der Grünen wird dieses Ansinnen befürwortet. Bereits vor zwei Jahren war seitens der Grünen ein dementsprechender Antrag eingereicht worden. Dieser fand allerdings keine politische Mehrheit.

 

Die Verwaltung weist ebenfalls auf die nach wie geltende Beschlusslage. Die Umsetzung hat sich in der Vergangenheit als schwierig erwiesen, da es schlicht an Personal gefehlt habe. Die Verwaltung ist bereits aus eigener Initiative an den Ausschuss herangetreten, da die Verwaltungspraxis aufgezeigt hat, dass hier auch politischer Handlungsbedarf bestanden hat. Aus Sicht der Ordnungsbehörde ist dieser Zustand nach wie vor nicht haltbar. Feststellen ließe sich ein regelrechter „Wildwuchs“ im Bereich des fließenden Verkehrs, da die Erlaubnisnehmer sich nicht an die Auflagen des Bescheides halten würden. Der städtische Außendienstmitarbeiter sei bereits rein zahlenmäßig überfordert. Auch andere Tätigkeiten würden dann zwangsläufig ins Hintertreffen geraten. Die Verwaltung würde daher einen möglichen Entschluss der Stadt Wyk auf Föhr zur Begrenzung der Fahrzeuge in der Fußgängerzone sehr begrüßen.

 

Aus der Reihe der KG wird darauf hingewiesen, dass an- und abreisenden Gästen ermöglichst werden muss, zu ihren Unterkünften zu gelangen. Hier sollten Ausnahmetatbestände geschaffen werden.

 

Der Bürgermeister erwidert, dass die Zuwegung über die Wilhelmstraße stets gegeben sei. Auch sein die Gäste nicht das Problem, da diese tatsächlich, sofern ein Stellplatz auf den Grundstück nicht vorhanden ist, lediglich be- und entladen, um anschließend das Fahrzeug aus dem gesperrten Bereich zu entfernen. Die aktuell feststellbare Verkehrsdichte lässt sich vielmehr auf die einheimische Bevölkerung zurückführen.

 

Auch eine Vertreterin der SPD äußert sich dahingehend kritisch, als dass man den Belangen der hiesigen Handwerkerschaft als auch den Anwohnern, die Handwerksleistungen in Auftrag gegeben haben, genügend Beachtung schenken muss. Es dürfe nicht sein, dass Handwerksbetriebe Aufträge im Bereich der Fußgängerzone unter Verweis auf die Befahrensregelung zu Lasten ihrer Kunden nicht bedienen. Daher sollte doch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, den städtischen Außendienst um einen weiteren Mitarbeiter zu verstärken.

 

Ein Vertreter der Grünen begegnet diesem Einwand mit dem Hinweis, dass die Fußgängerzone im Bereich der Wilhelmstraße nach wie vor zugänglich wäre. Somit seien Quartiere für Gäste als auch die Kunden für Handwerksbetriebe im Notdienst erreichbar. Handwerksbetriebe müssten sich daher nur entsprechend organisieren.
Auch die Fraktion der Grünen sprechen sich für ein Abpollern der Fußgängerzone aus.

 

Der Vorsitzende schlägt ergänzend vor, die Fußgängerzone ein Jahr auf Probe abzupollern und lässt anschließend über diesen Vorschlag abstimmen:

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           Ja-Stimmen: 6

                                                Nein-Stimmen: 2

                                                Enthaltungen: 3