Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Bürgermeister Raffelhüschen Herrn Prof. Dr. Arndt, Herr Schmitz sowie Frau Dewenter-Steenbock und Herrn Steenbock.

 

Herr Steenbock erläutert die Grundsätze wiederkehrender Beiträge anhand der der Niederschrift beigefügten Präsentation.

 

Es wird angefragt, ob auch Anlieger mit Weideland an städtischen Straßen beitragspflichtig seien. Dies wird bejaht.

 

Es wird weiterhin angefragt, ob es möglich sei, dass Grundstückeigentümer in weiter entfernten Stadtgebieten, wie z.B. der Gmelinstraße, so an den Kosten für Baumaßnahmen in der Innenstadt beteiligt werden könnten. Dies wird bejaht. Allerdings könnten die Abrechnungsgebiete auch kleiner, als von Herrn Steenbock vorgeschlagen (dies sei nur ein erster Vorschlag), gehalten werden.

 

Es wird angefragt, ob eine Verpflichtung entstehen könne, an einer bestimmten Stelle eine Baumaßnahme durchzuführen. Dies wird verneint. Herrn Steenbock macht allerdings darauf aufmerksam, dass voraussichtlich die Diskussion entstehen werde, wann denn die eine oder andere Straße/Gehweg angegangen werde.

 

Ein Investitionsprogramm dürfe für die Dauer von maximal 5 Jahren erstellt werden. In dieser Zeit müsse dann allerdings auch gebaut werden. Es sei nicht erlaubt, zunächst die Beiträge der Beitragspflichtigen für Investitionen anzusparen.

 

Herr Steenbock stellt fest, dass so langfristige Planungen möglich seien und mittelfristig eine Verbesserung des Straßenbildes zu erwarten sei.

 

Es wird angefragt, ob die Abrechnungsgebiete nachträglich verändert werden könnten. Dies wird bejaht, allerdings sei dafür eine Begründung notwendig.

 

Herr Steenbock betont, dass es wichtig sei, die Bevölkerung „mitzunehmen“. Die Einführung wiederkehrender Beiträge sollte eine breite Mehrheit haben.

 

Auf Nachfrage hinsichtlich der Kosten für die Ersterfassung der notwendigen Daten erklärt Herr Steenbock, pro Grundstück würden für die Erfassung 15 bis 30 Minuten benötigt.

 

 

Herr Prof. Dr. Arndt erklärt, wiederkehrende Beiträge seien relativ neu im Beitragsrecht. Seit dem 01.04.2016 gebe es erst 7 Bundesländer, in denen wiederkehrende Beiträge zugelassen seien.

 

Einmalige Beiträge führten teilweise zu einer erheblichen Belastung des einzelnen. Bei wiederkehrenden Beiträgen werde die Belastung auf ein größeres Gebiet verteilt.

 

Herr Prof. Dr. Arndt erläutert den Unterschied zwischen Steuern, die nicht zweckgebunden erhoben würden und Gebühren und Beiträgen, für die es eine Gegenleistung geben müsse. Öffentliche Einrichtungen im Allgemeininteresse schafften teilweise Vorteile für einige wenige. Ohne diesen Sondervorteil wären Beiträge unzulässig. Dies sei auch bei wiederkehrenden Beiträgen zu beachten.

 

Er erklärt weiterhin den Unterschied der 1-jährigen Abrechnungsmethode, die für die Beitragszahler jährlich schwankende Beiträge bedeuten würde und der Kalkulationsmethode über 5 Jahre, die eine Kontinuität der Beiträge bedeute. Allerdings benötige man bei der 1-jährigen Abrechnungsmethode keinen Beitragssatz in der Satzung bei der Kalkulationsmethode sei dieser zwingend. Notwendig sei eine Übergangsregelung und Verschonungsregelung (für diejenigen Beitragszahler, die innerhalb bestimmter Fristen Einmalbeiträge entrichtet hätten). Die Kosten für die Verschonung dieser Beitragszahler sollte die Stadt übernehmen, da eine Verteilung auf die übrigen Beitragszahler verfassungsrechtlich problematisch sein könne.

 

Herr Prof. Dr. Arndt erläutert die rechtlichen Risiken. Er betont, dass Beiträge erhoben werden dürfen, wenn es dafür auch eine Gegenleistung gebe, von der die jeweiligen Grundstückseigentümer merkbar profitieren. In verschiedenen Bundesländern hätten Satzungen mit wiederkehrenden Beiträgen nicht gehalten werden können. Diese seien jeweils an der Einteilung der Abrechnungsgebiete gescheitert. In Schleswig-Holstein betrete man mit der Einführung wiederkehrender Beiträge Neuland. Dies berge noch erhebliche rechtliche Risiken.

 

 

Herr Schmitz stellt den Werdegang der Satzung für wiederkehrende Beiträge und Einmalbeiträge in Husum dar. Auslöser sei dort unter anderem der Ausbau einer Anliegerstraße gewesen. Im letzten Jahr sei dann geprüft worden, ob wiederkehrende Beiträge eingeführt werden könnten. Die Verwaltung habe deutlich gemacht, dass diese umfangreiche Aufgabe nicht nebenbei zu erledigen sei. Es werde hierfür zusätzliches Personal benötigt.

Der Grundsatzbeschluss sowie der Satzungsbeschluss seien dann in Husum einstimmig gefasst worden.

 

Die Kosten beziffert Herr Schmitz mit ca. 100.000 € Personalkosten/Jahr zzgl. der Kosten für die Projektbegleitung und EDV-Kosten.

 

 

Bürgermeister Raffelhüschen bedankt sich für die Ausführungen Herrn Steenbocks und Frau Dewenter-Steenbocks, Herrn Prof. Dr. Arndts und Herrn Schmitz.

 

Man verständigt sich dahingehend, die Angelegenheit in den Fraktionen zu besprechen und anschließend in die weitere Beratung in den verschiedenen Gremien einzusteigen.