Beschluss:
Unter
Berücksichtigung der vorangegangenen Punkte wird der Auftrag für die Tief- und
Straßenbauarbeiten in der Straße Bi de Süd auf das wirtschaftlichste Angebot
des Bieters Wyker Tiefbau GmbH & Co. KG, Kohharder Weg 10, 25938 Wyk zu
festen Einheitspreisen und zum Nachweis erteilt. Die Auftragssumme bildet sich
aus den Nettoeinheitspreisen und den Auftragsmengen zu 328.066,69 € brutto.
Bürgermeister Riewerts berichtet anhand der Vorlage: Nieb/000143.
Sachdarstellung mit Begründung:
Für die Baumaßnahme „Ausbau und Sanierung Bi
de Süd – Teilstück Strandstraße/Heidweg“ wurde eine beschränkte Ausschreibung
gemäß VOB/A zur Vergabe von Tief- und Straßenbauarbeiten durchgeführt. Zum
Eröffnungstermin am 24.03.2016 um 14.30 Uhr lagen laut Niederschrift der
Verdingungsverhandlung 5 Angebote vor. Nebenangebote waren nicht zugelassen.
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte
durch das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum.
Bei der Maßnahme handelt es sich um die Sanierung
des Straßenkörpers mit Unterbau und neuem Straßenbelag, sowie der Befestigung
des wassergebundenen Parkplatzes an der Ecke Heidweg und Bi de Süd.
1.
Wertungsstufe: Prüfung der
Vollständigkeit
Alle Angebote sind rechtzeitig eingegangen
und waren ordnungsgemäß verschlossen.
Die Angebotsendsummen nach der 1.
Wertungsstufe stellen sich wie folgt dar:
2 |
Wyker Tiefbau GmbH |
328.066,69 € brutto |
1 |
--- |
346.132,03 € brutto |
5 |
--- |
371.856,26 € brutto |
3 |
--- |
388.242,86 € brutto |
4 |
--- |
458.429,65 € brutto |
Prüfung
der Eignung der Bieter nach § 16 Abs. 2 VOB/A
Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde,
Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 VOB/A wurde im Vorwege
des Verfahrens mit positivem Ergebnis durchgeführt. Die entsprechenden
Nachweise wurden eingesehen. Die Unternehmen sind als zur Durchführung der
Baumaßnahme geeignet einzustufen.
Rechnerische,
technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 Abs. 3 VOB/A
Bieter 2: Wyker Tiefbau GmbH
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine
Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde
die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen
Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind
nicht zu erkennen.
Bieter 1: ---
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine
Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe,
Bedingungen oder Skonti gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde
die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen
Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind
nicht zu erkennen.
Bieter 5: ---
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine
Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde
die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen
Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind
nicht zu erkennen.
Bieter 3: ---
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine
Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe,
Bedingungen oder Skonti gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde
die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen
Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind
nicht zu erkennen.
Bieter 4: ---
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab einen
Rechenfehler, der bei der folgenden Auflistung berücksichtigt wird. Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder
Skonti gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde
die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen
Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind
nicht zu erkennen.
Nach Wertung aller Stufen und
Berücksichtigung der Nachlässe, ergibt sich folgende Rangfolge:
2 |
Wyker Tiefbau GmbH |
328.066,69 € brutto |
1 |
--- |
346.132,03 € brutto |
5 |
--- |
371.856,26 € brutto |
3 |
--- |
388.242,86 € brutto |
4 |
--- |
460.571,65 € brutto |
Bei der Beurteilung der Preise sind keine
Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten aufgetreten. Es lassen sich aus den
verbliebenen Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens
erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen sich den üblichen kalkulatorischen
Schwankungen. Hinweise auf Mischkalkulationen lassen sich nicht erkennen.
Kostenverfolgung
Die Kosten für die Baumaßnahmen wurden in Höhe
von rd. 370.000,00 € geschätzt und im Haushalt der Gemeinde Nieblum
berücksichtigt. Die derzeitig prognostizierten Minderkosten betragen rd. 42.000,00
€ brutto.
Die Kosten für die Straßensanierung Bi de Süd
(umlagepflichtige Kosten laut Satzungsrecht), betragen gem. o.a. Angebot rd.
154.000,00 € brutto.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen