Beschluss: geändert beschlossen

 

 


Auch zu diesem Antrag wird auf die Zuständigkeit der einzelnen Kommunen verwiesen.

 

Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen wird festgehalten, dass der Ausbau von Biogasanlagen die Angelegenheit der einzelnen Kommunen ist, dass aber die grundsätzliche Thematik in den Fachausschüssen behandelt werden könnte.