Sitzung: 19.04.2016 Finanzausschuss
Da die überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, sprechen sich die Mitglieder des Finanzausschusses einstimmig dafür aus, den Tagesordnungspunkt 12 nicht öffentlich zu beraten.