Beschluss:
Die Schulträgerschaft des Gymnasiums Insel Föhr ist zum 01.01.08 auf der Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfes auf das Amt Föhr-Amrum zu übertragen.
Die Schulträgerschaft der Gymnasien geht durch das neue Schulgesetz zum 01.08.2009 auf die Gemeinde über, in der die Schule belegen ist, sofern sich Kreis und Standortgemeinde vorher nicht anderweitig geeinigt haben.
Der Schulverband Föhr ist im Zuge der Verwaltungsstrukturreform auf den Kreis Nordfriesland zugekommen mit der Bitte, die Konditionen für eine vorzeitige Übertragung der Schulträgerschaft zu benennen. Zu der geplanten Übernahme zum 01.01.07 ist es nicht gekommen. Inzwischen hat sich das Amt Föhr-Amrum gebildet, das nach der geplanten Auflösung des Schulverbandes Föhr dessen Aufgaben wahrnehmen wird.
Das Ergebnis der Verhandlungen ist dem anliegenden Vertrag zu entnehmen, der
folgende Eckpunkte enthält und nach Absprache mit dem Kreis Nordfriesland
zeitgleich den entsprechenden Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden
sollte:
Ø
Die
Schulträgerschaft für das Gymnasium Insel Föhr geht zum 01.01.08 auf das Amt
Föhr-Amrum über.
Gebäude
Ø
Der
Kreis überträgt im Rahmen dessen seinen Miteigentumsanteil an dem Grundstück
des Schulzentrums Wyk einschließlich der baulichen Anlagen, des vorhandenen
Zubehörs sowie des Inventars gegen einen symbolischen Kaufpreis von 1 € auf das
Amt Föhr-Amrum.
Ø
Der
Kreis wird im Umfang von 46,5 % an einem Verkaufserlös beteiligt, den das Amt
Föhr-Amrum bei Veräußerung des Grundstücks einschließlich der baulichen Anlagen
vor dem 31.07.21 erzielt.
Darlehen
Ø
Darlehensnehmer
der vom Kreis zur Erfüllung der Schulträgeraufgaben aufgenommenen Darlehen wird
das Amt Föhr-Amrum zum 01.01.08. Die Zins- und Tilgungsleistungen vom 01.01.08
bis 31.07.09 werden vom Kreis an das Amt erstattet. Zum Ausgleich des
errechneten Defizits im Verwaltungshaushalt in Höhe von jährlich 21.900,- €
wird das Darlehen mit der Nr. 8/12/56 mit dem derzeitigen Schuldenstand von
208.623,93 € weiterhin vom Kreis abgezahlt und nicht auf das Amt umgeschrieben.
(Schuldenstand zum 01.01.08: 683.935,81 €)
Ø
Der
Eigenanteil des Kreises Nordfriesland zur Finanzierung der offenen Ganztagsschule
wird vom Amt Föhr-Amrum übernommen. Die aus dem IZBB-Programm erfolgende
Förderung steht daher auch vollumfänglich dem Amt Föhr-Amrum zur Verfügung.
Vereinbarung
Ø
Die
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kreis Nordfriesland und dem Schulverband
Föhr über den Betrieb und die Unterhaltung des Schulzentrums Wyk wird zum
01.01.08 aufgehoben.
Baumaßnahmen
Ø
Die
Kreisbauverwaltung bringt die auf dem Grundstück des Schulzentrums Wyk
durchgeführte Baumaßnahme (Dachsanierung) zum Abschluss und führt die Baumaßnahmen
zur Gestaltung des Schulzentrums als eine offene Ganztagsschule durch.
Ø
Die
Baumaßnahmen zur Gestaltung des Schulzentrums Wyk als eine offene
Ganztagsschule erfolgen unter der Voraussetzung, dass die hierfür
aufzubringenden Investitionskosten anteilig zu 90 % aus dem über das
Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein abzuwickelnde
Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung (IZBB)“ des Bundes
getragen werden.
Verpflichtungen
Ø
Sämtliche
Dauerschuldverhältnisse, deren Vertragspartner der Kreis als Schulträger des
Gymnasiums Insel Föhr ist, gehen mit Rechten und Pflichten auf das Amt
Föhr-Amrum über (Vertragsübernahme unter Zustimmung des verbleibenden
Vertragspartners).
Personal
Ø
Mit
dem Übergang der Schulträgerschaft tritt das Amt Föhr-Amrum zum 01.01.08 in die
Rechte und Pflichten des Kreises aus den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Arbeitsverhältnisses mit
Schulverwaltungs- und Hauspersonal ein.
(1,0 Planstelle Schulsekretärin)
Finanzielle
Auswirkung auf den Amtshaushalt / bisherige Ansätze im Kreishaushalt in 2007
Ø
Verwaltungshaushalt
Einnahmen in Höhe von 254.000,- €
Ausgaben in Höhe von 275.200,-
€
Vermögenshaushalt Ausgaben in Höhe
von 16.900,- €
Die Änderungswünsche des Schulausschusses des
Amtes Föhr Amrum wurden dem Schul- und Sportausschuss des Kreises Nordfriesland
in seiner Sitzung vom 22.05.07 vorgelegt. Dieser hat dem Beschlussvorschlag mit
den Änderungswünschen vom Amt Föhr-Amrum zugestimmt. Diese Änderungen sind in
dem der Vorlage beigefügten Vertragsentwurf eingearbeitet (siehe unterstrichene
Passagen).
Der Schulausschuss und der Haupt- und
Finanzausschuss empfehlen dem Amtsausschuss, die Schulträgerschaft des
Gymnasiums Insel Föhr zum 01.01.08 auf der Grundlage des beigefügten
Vertragsentwurfes auf das Amt Föhr-Amrum zu übertragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig