Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Fachausschuss Föhr spricht sich für die Einführung einheitlicher Kurabgabesätze aus. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Entscheidungsgremien in den einzelnen Gemeinden und der Stadt Wyk auf Föhr neue Kurabgabesatzungen mit entsprechenden Regelungen zur Beratung und Beschlussfassung vorzubereiten.

 

Die vorgenannten Belange (Ermäßigung Rehaklinik Utersum) sind dabei zu beachten.


Herr Feddersen berichtet anhand der Vorlage und der der Niederschrift beiliegenden Präsentation.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

In seiner Sitzung am 21.03.2016 hat sich der Fachausschuss Föhr unter anderem mit der Frage befasst, ob die Einführung einheitlicher Kurabgabesätze in allen zwölf politischen Gemeinden auf der Insel Föhr möglich sei. Die Kurabgabe ist eine Entgeltabgabe nach § 10 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein und dient zur Finanzierung eines Teiles der kommunalen Tourismusaufwendungen. Es gilt das Kostenüberschreitungsverbot und das Kalkulationsgebot.

Das bedeutet, jede einzelne Gemeinde muss in der Lage sein, in ihrer Abgabenkalkulation eigene Tourismusaufwendungen in einer Höhe nachzuweisen, die den vorgesehenen einheitlichen Abgabensatz rechtfertigt. In verschiedenen Gemeinden ist der eigene Tourismusaufwand derzeit so gering, dass ein einheitlicher Kurabgabesatz eine unzulässige Überfinanzierung zur Folge hätte, während andere Gemeinden mit demselben Kurabgabesatz deutlich hinter dem Finanzierungsbedarf zurückbleiben.

Eine Vereinheitlichung der Kurabgabesätze auf ganz Föhr setzt deshalb den politischen Willen voraus, über eine möglichst gerechte Verteilung der inselweit wirkenden Tourismusaufwendungen neu nachzudenken. Soweit dieser Wille vorhanden ist, wäre die Einführung der nachfolgenden Abgabensätze zum 1. Januar 2017 in allen Gemeinden denkbar:

  • 2,60 € in der Hauptkurzeit (täglich für jede abgabepflichtige Person)
  • 1,30 € in der übrigen Zeit (täglich für jede abgabepflichtige Person)
  • 78,00 € als Jahrespauschale (für jede abgabepflichtige Person)

Würde man außerdem die Hauptkurzeit ab 2017 um einen Monat verlängern und jeweils zum 1. März beginnen lassen, hätte man sogar einheitliche Kurabgabesätze im gesamten Verwaltungsbereich des Amtes Föhr-Amrum, also in allen 15 Gemeinden, geschaffen.

 

 

Herr Feddersen macht darauf aufmerksam, dass die Beschlussfassung in den Föhrer Gemeinden bis zum 21.07.2016 erfolgen sollte, damit eventuelle Änderungen noch in das Gastgeberverzeichnis für 2017 mit aufgenommen werden könnten.

 

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass auch die Kurabgabe für Tagesgäste mit einheitlichen Kurabgabesätzen besser erfasst werden könne.

 

Die Mitglieder des Fachausschusses Föhr wünschen sich nähere Informationen, welche Aufwendungen Tourismusaufwand seien.

 

Es wird deutlich gemacht, dass für die Gäste der Rehaklinik Utersum weiterhin die bestehende Ermäßigung bei den Kurabgaben bestehen bleiben solle.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig