Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Im Rahmen der Begrüßung wird das bürgerliche Mitglied Herr Arne Arfsten durch den Vorsitzenden gemäß § 46 (5) Gemeindeordnung auf die ihm obliegenden Verpflichtungen per Handschlag eingeführt.