Seitens der Einwohner werden Fragen und Anträge gestellt, die deren persönlichen Belange in Bauangelegenheiten betreffen.

Der Bürgermeister erwidert, dass diese Anträge schriftlich gestellt werden müssten, die Gemeindevertretung aber vorab im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung darüber sprechen würde.