Es wird angeregt, unter TOP 9, Abs. 16, Satz 2 der Niederschrift über die 32. Sitzung folgende Formulierung zu wählen, um deutlich zu machen, dass auf die Anlieger eine erhebliche finanzielle Belastung zugekommen sei:

 

„Auslöser sei dort unter anderem der Ausbau einer Anliegerstraße mit erheblichen Kosten im fünfstelligen Bereich für die Anlieger gewesen.“

 

Weitere Änderungswünsche werden nicht geäußert.