Beschluss:

 

  1. Die als Anlage beigefügte Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt sowie zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet Bobdikem, Brukswai, Greenwai, Guatingwai, Rundföhrstraße, Traumstraße, Uasteranjstich und Wikingwai im Ortsteil Goting der Gemeinde Nieblum wird als Satzung beschlossen.

  2. Die Begründung zur Satzung wird gebilligt.

  3. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diese Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

 


Bürgermeister Riewerts berichtet anhand der Vorlage: Nieb/000144.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Ausgangspunkt
Angesichts baulicher Vorhaben, die sich auf das Ortsbild auswirken können und von bisherigen Satzungen wie z.B. der Ortsgestaltungssatzung nicht erfasst werden, hat die Gemeindevertretung die Aufstellung einer Erhaltungssatzung nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB) für den Ortsteil Goting beschlossen.

 

Mit der Satzungsaufstellung soll einer Entwicklung entgegengesteuert werden, wonach in der jüngeren Vergangenheit punktuell Gebäude errichtet, abgebrochen oder bauliche Veränderungen durchgeführt wurden, die den historisch gewachsenen Gestaltungszusammenhang nicht berücksichtigen. Die gewachsene Struktur des Ortsteils Goting wird maßgeblich durch die Substanz historischer (Reetdach-)Häuser geprägt. Diese soll zukünftig durch die vorliegende Satzung geschützt und erhalten werden.

 

Ferner soll einer schleichenden Umwandlung von Dauerwohnraum zu Ferienwohnungen bzw. zu als Zweitwohnungen genutzten Wohngebäuden entgegengewirkt werden.

 

Von daher ist der Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB zum Schutz des Ortsbildes und der Bevölkerungsstruktur für das Satzungsgebiet geboten.

 

Satzungserstellung
Das Bau- und Planungsamt des Amts Föhr-Amrum hat eine städtebauliche Bestandsaufnahme der für die Satzungserstellung bedeutsamen Punkte erarbeitet. Eine Begehung des Satzungsgebietes ist erfolgt, um den baulichen Bestand hinsichtlich seiner Gestaltwirkung für das Ortsbild zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Bestandserhebungen unterstreichen, dass der Erlass einer Erhaltungssatzung für den Ortsteil Goting der Gemeinde Nieblum sinnvoll und gerechtfertigt ist, um städtebaulichen Fehlentwicklungen entgegenzusteuern.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 6, davon anwesend: 6

 

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Stimmenthaltungen

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.