Die Beschlussfassung geht dahin, dass für den Nachtragshaushalt 2007 entsprechende Mittel für die Beschaffung von Doggy-bag-Spender samt Befüllung angemeldet werden sollen.

 

 

Der Ausschuss votiert einstimmig dahingehend, dass diese Alternative an den Hafenausschuss zur weiteren Beratung übergeben wird.


7.1 Lichtsignalanlage L 214/ Koogskuhl

 

Der Vertreter der Ordnungsbehörde berichtet über die jüngst stattgefundene Verkehrsschau, in deren Rahmen unter anderem auch die Rückstauproblematik der Lichtzeichenanlage L 214/ Koogskuhl behandelt worden ist. Auch die Möglichkeit der Einrichtung einer Grünpfeilregelung ist hier geprüft worden. Die Ergebnisse sind unter Punkt 7 des Protokolls wie folgt zusammengefasst:

Es hat sich gezeigt, dass die Lichtsignalanlage zu Zeiten der Ankünfte der Fähren zeitweise nicht geeignet ist, dass Verkehrsaufkommen problemlos abzuwickeln. Teilweise staut sich der Fahrzeugverkehr soweit zurück, dass eine komplette Autoentladung von den Fähren nicht durchgeführt werden kann und es sogar zu Verzögerungen im Fährverkehr kommt. Es scheint aus diesem Grunde notwendig zu prüfen, ob nicht die Anforderungsschleifen auf der Ostseite der L 214 weiter hinausgelegt werden können, damit ein erhöhtes Verkehrsaufkommen automatisch zu einer Verlängerung der Grünphase auf der Ostseite der L 214 führt.

 

Ebenfalls erfolgt ein planmäßiger Umlauf der LSA an allen Einmündungen, obwohl aus den nördlich und südlich einmündenden Straßen Koogskuhl und Heymannsweg keine Fahrzeuge einfahren wollen.

Insofern ist die Schaltung der Anlage dahingehend zu überprüfen, ob  Möglichkeiten bestehen, diese nur verkehrsabhängig bei wartenden Fahrzeugen oder Fußgängern und Radfahrerquerverkehr über eine entsprechende Anforderung zu schalten.

 

Eine Grünpfeilregelung wäre nach den Bestimmungen der StVO und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften aufgrund der bestehenden Gegebenheiten nur für den Bereich der Einmündung aus dem Gewerbegebiet zulässig. Hier ist nach Ansicht der an der Verkehrsschau Beteiligten jedoch kein Bedarf gegeben.

 

Festgestellt worden ist, dass es ausreicht, wenn die Lichtsignalanlage nur bis 20.00 Uhr läuft. Insofern ist hier eine Abschaltung von bisher 21.00 Uhr auf 20.00 Uhr zu ändern (LBV SH).

 

 

7.2 Gefährdendes Queren der L 214 durch fußläufigen Verkehr und Radfahrer auf der Westseite

 

Ein zusätzliches Problem wurde im Rahmen der Verkehrsschau behandelt. Es ist in der Vergangenheit festgestellt worden, dass Fußgänger als auch Radfahrer die Absperrung am südlichen Ende des westseitigen Gehwegs Koogskuhl einfach umgehen, um anschließend die L 214 zu überqueren. Darin wird eine nicht unwesentliche Gefährdung des Straßenverkehrs gesehen.

Zur Handhabung dieser Problematik wird unter Punkt 6 des Protokolls folgendes vermerkt:

Bauliche Maßnahmen, die dieses Fehlverhalten dauerhaft eindämmen könnten, sind nicht möglich. Auch eine dauerhafte Überwachung ist nicht möglich. Es ist aus Gründen der Verkehrssicherheit unumgänglich, die bestehenden Lichtsignalanlage zu erweitern und eine Signalgebung auf der Westseite der L 214 zusammen mit der Einrichtung einer Fußgängerfurt und der Anlage und Verlängerung des Gehweges einzurichten (LBV SH + Stadt Wyk auf Föhr).

 

Der Sprecher der Ordnungsbehörde ergänzt, dass das Bauamt bereits in dieser Angelegenheit tätig geworden ist. Entsprechende Angebote sind bereits angefordert und die Ergebnisse sollten in kürze hier vorliegen.

 

 

7.3 Beschwerden durch Hunde im Innenstadt- und Strandbereich sowie durch Radfahrer

Wie in jedem Jahr liegen bereits vor Beginn der Saison zahlreiche Beschwerden aufgrund von Radfahrern, die auch im Bereich der Innenstadt oder auf der Promenade auffällig geworden sind, vor. Dazu häufen sich die Beschwerden wegen freilaufender Hunde im Innenstadt- und Strandbereich. Gerade hier kommt es wiederholt zu unschönen Verunreinigungen.

Aus der Sicht der Ordnungsbehörde bestehen kaum Möglichkeiten hier regelnd einzugreifen. Es mangelt an der notwendigen Personalkapazität. Finanzielle Mittel, um diese aufzustocken, sind nicht vorhanden. Hier muss also vermehrt auf Information und Mithilfe gebaut werden. Eine Möglichkeit, um die Verschmutzungen durch Hundekot einzudämmen, ist die Erweiterung der Doggy-bag-Spender. Dieses Angebot könnte die Hundehalter dazu animieren, die Hinterlassenschaften des Hundes selbst zu beseitigen. Die Kosten für einen Spender belaufen sich auf ca. 100 €. Es wäre ohne weiteres möglich, die notwendigen Gelder, die sich auf ca. 2.000 € belaufen würden, im diesjährigen Nachtragshaushalt anzusetzen. Der Ausschuss müsste diesbezüglich nur sein Votum abgeben.

Aus dem Ausschuss wird angeregt, dass gleich bei Anschaffung auf witterungsresistentes Material geachtet wird, um Folgekosten zu vermeiden.

 

Zur Problematik der Radfahrer auf der Promenade hinterfragt der Vertreter des Seniorenbeirates, wie die Gegenmaßnahmen seitens der Stadt Wyk auf Föhr aussehen. Dazu wird die Frage in den Raum gestellt, ob die Mitarbeiter des Hafenbetriebes nicht helfend herangezogen werden können. Die Zeichengebung und die Beschilderung an und auf der Promenade wird vom Seniorenbeirat als nicht ausreichend betrachtet.

Die Leitung der Ordnungsabteilung verweist auf ein geführtes Gespräch, das zwischen Vertretern der Stadt, der Polizei und des Hafenbetriebes stattgefunden hat. Nach Angaben der Polizei ist es Strandwärtern nicht gestattet, in den fließenden Straßenverkehr einzugreifen. Diese Eingriffe stellen juristisch gesehen rechtswidrige Eingriffe in den Straßenverkehr dar. Daraufhin hat der Leiter des Hafenbetriebs seine Mitarbeiter angewiesen, solche Eingriffe tunlichst zu unterlassen. Das Ordnungsamt verfügt zwar über die rechtliche Kompetenz, ist aber von der Personalkapazität her nicht in der Lage, diese Aufgabe zu übernehmen.

Aus dem Ausschuss wird die Sichtweise des Seniorenbeirates geteilt. Es wird sich aber gegen weitere Restriktionen ausgesprochen. Angeregt wird statt dessen die höfliche Aufforderung, das Radfahren doch zu unterlassen.

Ein anderes Mitglied des Gremiums zweifelt die Zweckmäßigkeit solcher Diskussionen an. Dieses Thema würde seit geraumer Zeit in jedem Ausschuss zur Sprache gebracht, ohne das merkliche Veränderungen zu verzeichnen wären. Zumal andere Gemeinden, die ebenfalls über vergleichbare Flaniermeilen verfügen, ohne Schilderwald oder übermäßige Bewachung auskommen. Die Unfälle halten sich dort sehr in Grenzen.

Auch die Ordnungsbehörde steht einer Beschilderung, die eine höfliche Aufforderung enthält, doch bitte nicht mit dem Rad zu fahren, skeptisch gegenüber. Als Vergleich wird die Beschilderung der Fußgängerzone herangezogen. Bei vielen Verkehrsteilnehmern löst dieser Hinweis lediglich Belustigung aus.

Aus dem Gremium wird angeregt, die Kurkartenkontrolleure mit dieser Aufgabe zu betrauen.

Da die Tourismus GmbH jetzt inselweit agiert, werden hier keine Gelder mehr für derartige Zwecke zur Verfügung gestellt. Auch die finanzielle Beteiligung am Wachdienst in den Sommermonaten ist seitens der Tourismus GmbH eingestellt worden.

Der Vertreter des Seniorenbeirates hinterfragt, ob für die Übernahme von Überwachungs- bzw. Kontrollaufgaben spezielle Qualifikationen erforderlich sind.

Dies wird von Seiten des Ordnungsamtes verneint. Gleichzeitig wird angeregt, die Strandwärter vorübergehend mit ordnungsrechtlichen Kompetenzen auszustatten, um ein Eingreifen zu ermöglichen. Diese Möglichkeit müsste aber mit dem Hafenbetrieb vorab besprochen werden. Dem Ausschuss wird vorgeschlagen, diese Möglichkeit zur weiteren Erörterung an den Hafenausschuss zu übergeben.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:            Das Votum fällt einstimmig aus für die Mittelanmeldung aus (8 Ja-Stimmen)

 

Abstimmungsergebnis:            8 Ja-Stimmen