Es wird kritisiert, dass einige Wortmeldungen aus der Einwohnerfragestunde der letzten Sitzung nicht vollständig im Protokoll enthalten seien.

 

 

Es wird die Pflasterung der Zufahrt im Klafwai 46 angesprochen und nochmals darauf hingewiesen, dass insbesondere Menschen mit Gehbehinderung den Fußweg an dieser Stelle nicht problemlos nutzen können. Die Zuständigkeit in dieser Angelegenheit wird bei der Gemeinde gesehen. Es wird gewünscht, dass dem Grundstückseigentümer eine Frist gesetzt werden solle.

 

 

Es wird gefragt, ob es möglich sei Fördermittel für die Schaffung eines Bürgersteigs nördlich des „Café Wildfang“, zwischen Uasteranjstich und der Landstraße, zu beantragen. Es wird darauf hingewiesen, dass erstmals im Juni 2011 auf den fehlenden Bürgersteig und die daraus resultierende Gefährdung insbesondere von Kindern und Rollstuhlfahrern aufmerksam gemacht wurde. Es wird entgegnet, dass die Gemeinde der Schaffung eines Bürgersteigs in diesem Bereich nicht ablehnend gegenüber stehe. Dennoch sei eine Umsetzung in diesem Jahr nicht möglich, da andere Prioritäten im Rahmen der Haushaltsplanungen für dieses Jahr gesetzt wurden.

 

 

Es wird gefragt, warum das Grundstück Rundföhrstraße 12 nicht in der Erhaltungssatzung inbegriffen sei. Es wird entgegnet, dass sich das Grundstück deutlich außerhalb der Ortslage befinde und daher außerhalb des Geltungsbereichs liege. Die Erhaltungssatzung umfasse Flächen, die im Zusammenhang gesehen das Ortsbild prägen. Die Festlegung der von der Ortsgestaltungssatzung umfassten Flächen sei hiervon unabhängig.

 

 

Es wird der Wunsch nach mehr Bürgerbeteiligung geäußert. Dies solle beispielsweise durch die Beratung von zur Zeit nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten im öffentlichen Teil der Sitzungen der Gemeindevertretung erfolgen.