Die Verwaltung erklärt anhand der Vorlage und berichtet dazu, dass ca. 17 Erhaltungssatzungen für die Stadt in der Vergangenheit aufgestellt wurden zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart sowie zum Schutz der Wohnbevölkerung (Milieuschutz).
Für dieses Plangebiet sind in der Vergangenheit viele Befreiungen seitens des Ausschusses erteilt worden. Die Vorsitzende des Ausschusses merkt an, dass der Abbruch eines Hauses zurzeit ohne Genehmigung erfolgen kann und möglicherweise zwei neue Gebäude an die Stelle des alten Hauses treten können. Dies ist aber bei einem Erhaltungssatzungsgebiet nur mit Zustimmung der Stadt möglich. Die Genehmigung kann nach Überprüfung des Bauausschusses dann später in Aussicht gestellt werden, zusammen mit einer abgestimmten Neuplanung und einem städtebaulichen Vertrag. Die Fraktion der SPD sieht die Aufstellung der Erhaltungssatzung für dieses Gebiet für nicht vertretbar an, weil die Eigentümer gestalterisch eingeschränkt sind. Des Weiteren müsste eine energetische Sanierung von innen erfolgen und nicht von außen. Die Fraktion der CDU teilt diese Meinung nicht. Die Fraktion der Grünen fügt hinzu, dass nicht nur der Bereich der Innenstadt für die Erhaltungssatzung in Frage kommt und auch dieses Plangebiet als erhaltenswert anzusehen ist. Eine energetische Sanierung ist auch von außen möglich. Dies findet kein Zuspruch bei der Fraktion der SPD. Die Fraktion merkt an, dass die Begründung der Vorlage für die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für dieses Gebiet nicht nach vollziehbar ist, da der Bebauungsplan für dieses Gebiet alles regelt. 

Der Bürgermeister verweist auf eine Klage im Meisenweg, wo auch ein Gebäude ähnlicher Art vom der Richter für erhaltenswert gehalten wurde. Ein Mitglied der CDU fügt noch ein, dass die Anwohner in diesem Gebiet geschützt werden (Milieuschutz). Für zukünftige Investoren ist diese Gebiet dann weniger von Interesse.

Nach einer ausführlichen Diskussion folgt der Ausschuss der Beschlussempfehlung aus der Vorlage.

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Abstimmungsergebnis:           8 Ja                 3 Nein              0 Enthaltung