Die Verwaltung erklärt anhand der Vorlage. Die Verwaltung teilt mit, dass in der Innenstadt in den Mischgebieten die 40/60 Regelung zum Tragen kommen sollte sinngemäß wie bei B-Plan 22 (Südliche Innenstadt) und B-Plan 6 in Boldixum. Dabei sind 40% Dauerwohnen und 60% gewerblicher Nutzung bzw. Ferienwohnen gemeint.

Da seit dem Jahr 2013 im Mischgebiet (MI) Ferienwohnungen unzulässig sind, empfiehlt der Ausschuss nach kurzer Beratung als weiteres Planungsziel das Mischgebiet in ein „Sondergebiet-gemischte Nutzung und Tourismus“ zu ändern. 

Nach einer kurzen Diskussion folgt der Ausschuss der Beschlussempfehlung mit der o.a. Ergänzung.
Die Punkte a) und b) werden zusammen abgestimmt.

 

Frau Ofterdinger-Daegel nimmt nicht an der Abstimmung teil.

 

 


Abstimmungsergebnis:           10 Ja               0 Nein              0 Enthaltung