Sitzung: 29.05.2007 Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung Nebel
beschließt einstimmig die Einführung des doppischen Haushalts- und
Rechnungswesens zum 01.01.2008.
Der Bgm. erläutert, warum in der Gemeinde auf die Doppelte
Buchführung in Konten umgestellt werden soll.
Am 21. November 2003 hat die Ständige Konferenz der
Innenminister und –senatoren der Länder in Jena die Reform des
Gemeindehauhaltsrechts beschlossen.
Dadurch soll im HKR von der bislang zahlungsorientierten
Darstellungsform auf eine ressourcenorientierte Darstellung umgestellt werden
und die Steuerung der Kommunalverwaltungen statt durch die herkömmliche
Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) durch die Vorgabe von
Zielen für die kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung) ermöglicht werden.
Die IMK gibt zwei Möglichkeiten zur Reform, über die die
Länder zu entscheiden haben:
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Gemeindehaushaltsverordnung
für ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen,
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Gemeindehaushaltsverordnung
für die erweiterte kameralistische Buchführung
Gem. dem Doppik-Einführungsgesetz vom 14.12.2006 ist in SH
beides erlaubt.
Dies wird dadurch begründet, dass
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ein
deutlich höherer Verwaltungsaufwand durch die vollständige Vermögenserfassung
und –bewertung entsteht (bei erweiteter Kameralistik jedoch auch)
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der
Schulungs- und Fortbildungsbedarf des Personals erheblich ist
Bis heute zeigt sich jedoch, dass die Einführung der Doppik
als vorrangiges Ziel erkannt wird, da wenn auch mit einiger Verzögerung selbst
das Land SH auf die Doppik umstellen wird. Viele Kommunen sind schon in
Vorbereitung auf die Umstellung.
Wesentliche Strukturelemente der neuen Verwaltungssteuerung
sind
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die
Budgetierung der bereitgestellten personellen und sächlichen Ressourcen, d. h.
die Zusammenführung von Aufgabenverantwortung und Ressourcenverantwortung,
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die
Darstellung der Verwaltungsleistungen als Produkte,
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die
Kosten- und Leistungsrechnung über die –damaligen- kostenrechnenden
Einrichtungen hinaus nach Bedarf in weiteren Verwaltungsbereichen,
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die
Gesamtdarstellung von Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauch sowie
Vermögens- und Kapitalpositionen zur Vermittlung eines vollständigen Bildes
über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune
Ziel ist auch, die Ausrichtung der
kommunalen Finanzpolitik auf das Prinzip der integrativen Gerechtigkeit, d. h.
der gesamte Ressourcenverbrauch einer Periode soll regelmäßig durch Erträge
derselben Periode gedeckt werden, um nachfolgende Generationen nicht weiter zu
belasten.
Im Jahr 2005 hat der Amtsauschuss
beschlossen, sich einem Workshop der Fa. Petersen & Co. zusammen mit der
Stadt Wyk, dem Amt Föhr-Land und dem Amt Pellworm anzuschließen. Diese Fa.
unterstützt und schult die Umstellung auf die Doppik zusammen mit der Fa.
C.I.P. Kommunal-Nord.