Die Gemeindevertretung Nebel beschließt einstimmig die Einführung des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens zum 01.01.2008.

 

 


Der Bgm. erläutert, warum in der Gemeinde auf die Doppelte Buchführung in Konten umgestellt werden soll.

 

Am 21. November 2003 hat die Ständige Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder in Jena die Reform des Gemeindehauhaltsrechts beschlossen.

 

Dadurch soll im HKR von der bislang zahlungsorientierten Darstellungsform auf eine ressourcenorientierte Darstellung umgestellt werden und die Steuerung der Kommunalverwaltungen statt durch die herkömmliche Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) durch die Vorgabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung) ermöglicht werden.

 

Die IMK gibt zwei Möglichkeiten zur Reform, über die die Länder zu entscheiden haben:

 

-          Gemeindehaushaltsverordnung für ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen,

-          Gemeindehaushaltsverordnung für die erweiterte kameralistische Buchführung

 

Gem. dem Doppik-Einführungsgesetz vom 14.12.2006 ist in SH beides erlaubt.

Dies wird dadurch begründet, dass

-          ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand durch die vollständige Vermögenserfassung und –bewertung entsteht (bei erweiteter Kameralistik jedoch auch)

-          der Schulungs- und Fortbildungsbedarf des Personals erheblich ist

 

Bis heute zeigt sich jedoch, dass die Einführung der Doppik als vorrangiges Ziel erkannt wird, da wenn auch mit einiger Verzögerung selbst das Land SH auf die Doppik umstellen wird. Viele Kommunen sind schon in Vorbereitung auf die Umstellung.

 

Wesentliche Strukturelemente der neuen Verwaltungssteuerung sind

-          die Budgetierung der bereitgestellten personellen und sächlichen Ressourcen, d. h. die Zusammenführung von Aufgabenverantwortung und Ressourcenverantwortung,

-          die Darstellung der Verwaltungsleistungen als Produkte,

-          die Kosten- und Leistungsrechnung über die –damaligen- kostenrechnenden Einrichtungen hinaus nach Bedarf in weiteren Verwaltungsbereichen,

-          die Gesamtdarstellung von Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauch sowie Vermögens- und Kapitalpositionen zur Vermittlung eines vollständigen Bildes über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune

 

Ziel ist auch, die Ausrichtung der kommunalen Finanzpolitik auf das Prinzip der integrativen Gerechtigkeit, d. h. der gesamte Ressourcenverbrauch einer Periode soll regelmäßig durch Erträge derselben Periode gedeckt werden, um nachfolgende Generationen nicht weiter zu belasten.

 

Im Jahr 2005 hat der Amtsauschuss beschlossen, sich einem Workshop der Fa. Petersen & Co. zusammen mit der Stadt Wyk, dem Amt Föhr-Land und dem Amt Pellworm anzuschließen. Diese Fa. unterstützt und schult die Umstellung auf die Doppik zusammen mit der Fa. C.I.P. Kommunal-Nord.