Sitzung: 29.05.2007 Gemeindevertretung
Die GV
stellt den vorliegenden Jahresabschluss 2005 einstimmig fest. Es wird
einstimmig beschlossen, 10.000 Euro für die Verlustabdeckung aufzuwenden und
den Restverlust auf neue Rechnungen vorzutragen.
Somit
verbleibt ein Gesamtverlust von 94.842,93 Euro.
Gemäß § 14
(4) KPG wird der Bericht über die o. g. Prüfung mit der Bitte um weitere
Veranlassung übersandt.
Das GPA
bittet die im Prüfungsbericht und in den Anlagen enthaltenen Feststellungen
sorgfältig auszuwerten und im Rahmen der Möglichkeiten umzusetzen.
Leider ist
es nicht gelungen, der negativen Entwicklung des Jahres 2004 so erfolgreich
entgegenzuwirken, dass ein Jahresüberschuss erzielt werden konnte. Vielmehr ist
zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von 146.228,58 Euro aufgrund des im
Jahre entstandenen Verlustes von 23.614,35 Euro ein Gesamtverlust in Höhe von
169.842,93 Euro aufgelaufen.
Da nach den
Ausführungen des Wirtschaftsprüfers kurzfristig keine deutlichen Gewinne zu
erwarten sind, ist es erneut erforderlich, dass die GV Nebel eine Entscheidung
trifft, wie sie die zwingenden Vorgaben des § 8 (6) EigVO umzusetzen gedenkt.
Vom GPA zur
Kenntnis genommen wurde, dass die GV am 28.03.2006 beschlossen hat, einen
Betrag von 65.000 Euro zu Verlustminderung in den Haushalt aufzunehmen. Dies
wurde im Haushaltsjahr 2006 realisiert.
Aufgrund
des im Jahre 2005 entstandenen Verlustes sollte eine weitere Teilabdeckung
angestrebt werden.
Im Haushalt
für das Jahr 2007 sind 10.000 Euro für Verlustabdeckungen eingeplant.