Die GV stellt den vorliegenden Jahresabschluss 2005 einstimmig fest. Es wird einstimmig beschlossen, 10.000 Euro für die Verlustabdeckung aufzuwenden und den Restverlust auf neue Rechnungen vorzutragen.

 

Somit verbleibt ein Gesamtverlust von 94.842,93 Euro.

 

 

 


Gemäß § 14 (4) KPG wird der Bericht über die o. g. Prüfung mit der Bitte um weitere Veranlassung übersandt.

 

Das GPA bittet die im Prüfungsbericht und in den Anlagen enthaltenen Feststellungen sorgfältig auszuwerten und im Rahmen der Möglichkeiten umzusetzen.

 

Leider ist es nicht gelungen, der negativen Entwicklung des Jahres 2004 so erfolgreich entgegenzuwirken, dass ein Jahresüberschuss erzielt werden konnte. Vielmehr ist zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von 146.228,58 Euro aufgrund des im Jahre entstandenen Verlustes von 23.614,35 Euro ein Gesamtverlust in Höhe von 169.842,93 Euro aufgelaufen.

 

Da nach den Ausführungen des Wirtschaftsprüfers kurzfristig keine deutlichen Gewinne zu erwarten sind, ist es erneut erforderlich, dass die GV Nebel eine Entscheidung trifft, wie sie die zwingenden Vorgaben des § 8 (6) EigVO umzusetzen gedenkt.

 

Vom GPA zur Kenntnis genommen wurde, dass die GV am 28.03.2006 beschlossen hat, einen Betrag von 65.000 Euro zu Verlustminderung in den Haushalt aufzunehmen. Dies wurde im Haushaltsjahr 2006 realisiert.

 

Aufgrund des im Jahre 2005 entstandenen Verlustes sollte eine weitere Teilabdeckung angestrebt werden.

 

Im Haushalt für das Jahr 2007 sind 10.000 Euro für Verlustabdeckungen eingeplant.