Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Punkte wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Tief- und Straßenbauarbeiten der Erschließung gem. B-Plan Nr. 9 im 1. Bauabschnitt auf das wirtschaftlichste Angebot des Bieters Martin Limbrecht GmbH & Co. KG, Ostermooringer Straße 2, 25899 Niebüll zu festen Einheitspreisen und zum Nachweis zu erteilen. Die Auftragssumme bildet sich aus den Nettoeinheitspreisen und den Auftragsmengen zu 399.688,67 € brutto.

 

Anschießend nimmt GVin Ohlsen wieder an der Sitzung teil.

 

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt verlässt GVin Ohlsen wegen Befangenheit den Raum, da die Fa. Gerd Ohlsen GmbH Mitanbieter ist.

 

Anschließend erteilt Bürgermeisterin Riemann Herrn Hänsch von der Verwaltung das Wort.

 

Dieser erläutert anhand der Vorlage:

 

Für die Baumaßnahme „Erschließung gem. B-Plan Nr. 9 – 1. Bauabschnitt“ wurde eine beschränkte Ausschreibung gemäß VOB/A zur Vergabe von Tief- und Straßenbauarbeiten durchgeführt. Zum Eröffnungstermin am 24.05.2016 um 14.30 Uhr lagen laut Niederschrift der Verdingungsverhandlung 5 Angebote vor. Nebenangebote waren nicht zugelassen.

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum.

 

Bei der Maßnahme handelt es sich um die vollständige Erschließung (Straßenunterbau, RW- und SW Entwässerung, Versorgung mit Wasser, Strom, Gas und Telefon) eines Baugebietes. Die Befestigung der Verkehrsfläche erfolgt jedoch in einem zweiten Bauabschnitt und wurde in dieser Ausschreibung noch nicht berücksichtigt.

 

1. Wertungsstufe: Prüfung der Vollständigkeit

 

Alle Angebote sind rechtzeitig eingegangen und waren ordnungsgemäß verschlossen.

 

Die Angebotsendsummen nach der 1. Wertungsstufe stellen sich wie folgt dar:

 

3

Martin Limbrecht GmbH

399.688,67 € brutto

2

---

410.716,61 € brutto

1

---

424.625,67 € brutto

5

---

448.016,92 € brutto

4

---

459.112,71 € brutto

 

 

 

 

Prüfung der Eignung der Bieter nach § 16 Abs. 2 VOB/A

 

Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 VOB/A wurde im Vorwege des Verfahrens mit positivem Ergebnis durchgeführt. Die entsprechenden Nachweise wurden eingesehen. Die Unternehmen sind als zur Durchführung der Baumaßnahme geeignet einzustufen.

 

 

Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 Abs. 3 VOB/A

 

Die rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote wurde aufgrund der Angebotspreise auf die Bieter Nr. 3 und Nr. 2 beschränkt.

 

Bieter 3: Martin Limbrecht GmbH

 

I.          Rechnerische Prüfung

Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.

 

II.         Technische Prüfung

Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.

 

III.        Wirtschaftliche Prüfung

Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

 

Bieter 2: ---

 

I.          Rechnerische Prüfung

Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler.  Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.

 

II.         Technische Prüfung

Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.

 

III.        Wirtschaftliche Prüfung

Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

 

 

 

Nach Wertung aller Stufen, ergibt sich folgende Rangfolge:

 

3

Martin Limbrecht GmbH

399.688,67 € brutto

2

---

410.716,61 € brutto

1

---

424.625,67 € brutto

5

---

448.016,92 € brutto

4

---

459.112,71 € brutto

 

 

Bei der Beurteilung der Preise sind keine Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten aufgetreten. Es lassen sich aus den verbliebenen Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen sich den üblichen kalkulatorischen Schwankungen. Hinweise auf Mischkalkulationen lassen sich nicht erkennen.

 

 

Kostenverfolgung

Die Kosten für die Baumaßnahmen wurden in Höhe von rd. 380.000,00 € geschätzt und im Haushalt der Gemeinde Oevenum berücksichtigt.

 

Hinweis: Im Angebotspreis in Höhe von 399.668,67 €, sind aus vergaberechtlichen Gründen die Verlegekosten der jeweiligen Versorgungsunternehmen (WBV, SH-Netz, Telekom) enthalten. Diese Kosten werden allerdings nach Bauausführung vom Versorgungsunternehmen direkt mit den Anschlussnehmern abgerechnet.

 

Die derzeitig prognostizierten Erschließungskosten für den ersten Bauabschnitt der Gemeinde Oevenum, belaufen sich nach Abzug dieser Positionen auf rd. 379.000,00 € brutto.

 

Leif Hänsch ergänzt, dass der Gemeinde die Kosten für den Schmutzwasserkanal in Rechnung gestellt würden. Diese müssten dann auf die Grundstücksinhaber umgelegt werden.

Seitens der Gemeindevertretung wird nachgefragt, wie es mit dem Glasfaserkabel sei.

Herr Hänsch antwortet, dass Leerrohre mit in die Grundstücke reingelegt werden könnten. Die Telekom würde das aber nicht übernehmen. Die anfallenden Kosten in Höhe von ca. 3000,00 Euro würden dann der Gemeinde berechnet, die sie ebenfalls auf die Grundstücksinhaber umlegen werde.

Die Gemeindevertretung betont, dass die Grundstücksinhaber vorher noch umfassend darüber informiert werden müssten, welche zusätzlichen Kosten auf sie zukommen würden.

 

Anschließend bittet Bürgermeisterin Riemann um Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:           ja:  einstimmig (5 Stimmen)