Beschluss:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

 

1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 7 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen werden gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt.

 

2.    Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) Satzungsbeschluss

 

3.    Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet westlich Eemelkeswai, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

4.    Die Begründung wird gebilligt.

 

5.    Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

6.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.


Bgm. Riewerts stellt die Vorlage vor. Bauanträge könnten nun gestellt werden.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Oldsum hat am 27.01.2016 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7 mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 29.01.2016 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Rahmen der Auslegung vom 10.02.2016 bis zum 11.03.2016 und der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht, welche gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt wurden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter : 9;

davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0;

Stimmenthaltungen: 0

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:  -/-