Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utersum stellt den Jahresabschluss 2014 des Kurbetriebes wie folgt fest:

    Der Jahresabschluss des Kurbetriebes der Gemeinde Utersum zum 31. Dezember 2014 wird wie folgt festgestellt:

    - Bilanzsumme                      EUR 1.503.537,28      (Vorj. EUR 1.541.324,14)
    - Erträge                                 EUR    609.047,20      (Vorj. EUR    561.335,01)
    - Aufwendungen                   EUR    615.047,03      (Vorj. EUR    629.637,25)
    - Jahresverlust                      EUR        5.999,83      (Vorj. EUR      68.302,24)

    Die Gemeindevertretung stellt hierzu fest, dass zur Deckung des fortgeschriebenen Jahresverlustes ein Restbetrag i.H.v. EUR 52.802,07 an den Kurbetrieb zu leisten ist.

    Ermittlung der Verlustabdeckung 2014:

    Verlustvortrag aus dem Jahr 2013                                         EUR  76.315,73
    Übertrag des Jahresverlustes 2013                                        EUR  68.302,24
    Verlustausgleich der Gemeinde Utersum  für 2013               EUR -21.500,00
    Verlustausgleich der Gemeinde Utersum für Vorjahre          EUR -76.315,73
    Jahresverlust 2014                                                                 EUR    5.999,83
    Gesamtsumme                                                                      EUR  52.802,07

    Im Jahre 2015 und bis zum 30. April 2016 sind seitens der Gemeinde Utersum keine weiteren Einzahlungen zum Ausgleich der Jahresverluste geleistet worden.

  2. Mit der o.a. Buchung/Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 gem. § 14 Abs. 5 des KPA wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

  3. Die Gemeindevertretung beschließt, dem Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FIDES Treuhand GmbH & Co.KG, Contrescarpe 97, 28195 Bremen, mit der Durchführung der Prüfungsarbeiten für das Wirtschaftsjahr 2015 vorzuschlagen.

 

Der Jahresabschluss 2014 des Kurbetriebes der Gemeinde Utersum wurde von der Steuerberatersozietät MEF & Partner aufgestellt und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FIDES Treuhand GmbH & Co. KG, Bremen geprüft.

 

Nach dem Ergebnis der Prüfung durch die FIDES Treuhand GmbH & Co.KG haben sich Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses nicht ergeben. Nachfolgend wird der unter einer aufschiebenden Bedingung

 

uneingeschränkte Bestätigungsvermerk

 

erteilt:

 

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

 

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Kurbetrieb der Gemeinde Utersum, Utersum/Föhr, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 geprüft. Durch § 13 des Gesetzes über die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften und die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe (Kommunalprüfungsgesetz Schleswig-Holstein) wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckte sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes im Sinne von § 53 Absatz 1 Nr.2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes  liegen in der Verantwortung der Werksleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung sowie unter Berücksichtigung des Kommunalprüfungsgesetzes vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werksleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen  und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer  Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.

 

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen der Werksleitung im Lagebericht hin, wonach der eigenbetrieb auch künftig auf Einzahlungen der Gemeinde Utersum zur Verlustabdeckung und zur Aufrechterhaltung der Liquidität angewiesen sein wird.

 

Bremen, den 26. Februar 2016

 

FIDES Treuhand GmbH & Co.KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

 

gez.: Hoppe                 gez.: Lürig

Wirtschaftsprüfer        Wirtschaftsprüfer

 

 

Der Prüfungsbericht ist dem Kommunalen Prüfungsamt Nord des Kreises Nordfriesland zur Stellungnahme vorgelegt worden. Das KPA Nord hat den Prüfungsbericht am 22. April 2016 mit eigener Feststellung zurückgesandt.

 

Die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen sind sorgfältig auszuwerten und im Rahmen der Möglichkeiten umzusetzen.

Für die Bekanntmachung gelten die Vorschriften des § 14 Abs. 5 KPG.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig dafür