Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

1.    Der TSV Föhr-West erhält auf dem Flurstück 55 einen Bereich von ca. 5,50m x 7,0m mit dem Erbbaurecht auf Errichtung eines Aufenthaltsgebäudes für die Fußball-Jugend wie in den Anlagen dargestellt.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, einen Erbbaurechtsvertrag vorzubereiten.


Sachdarstellung mit Begründung:

Am 21.04.2016 fand im Amt Föhr-Amrum auf Wunsch des TSV Föhr-West ein Gespräch statt zur Erörterung der Frage, ob es möglich sei auf dem Gelände der Grundschule Süderende ein Aufenthaltsgebäude für die Fußballer des Vereins zu errichten.

Gesprächsteilnehmer waren: Herr Erk Nickelsen (TSV Föhr-West) mit einem Mitarbeiter Zimmerei Hark Martensen und Vereinsmitglied, Frau Renate Gehrmann (Amtsdirektorin), Frau Heidi Braun (Vorsitzende Amtsausschuss), Frau Anke Zemke (Hauptamt), Frau Angelika Falter (Bauamt), Herr Michael Oldigs (Grundschule Süderende, Schulleiter)

Der Sportverein präsentierte seine Anfrage anhand der beiliegenden Skizzen. Das betroffene Grundstück (Flurstück 55) ist im Eigentum des Amtes Föhr-Amrum. Es soll in unmittelbarer Nähe der Turnhalle und des Umkleidetraktes ein Gebäude mit Satteldach in Holzbauweise entstehen. Abmessungen in der Grundfläche sind ca. 5,50 x 7,0 m. Das Gebäude soll zur Turnhalle so angeordnet sein, dass die Ausgänge und Fluchtwege von Schule und Halle freigehalten werden. Im Inneren entstehen zwei Räume: ein Ballraum und ein Umkleideraum. Die Umkleiden im neuen Gebäude sollen für die Kinder vorgehalten werden, damit diese nicht mehr die Umkleiden der Schule benutzen müssen. Versorgungstechnisch wird das Gebäude nur mit Strom ausgestattet. Wasser oder Heizung ist nicht erforderlich. Das Gebäude will der Verein vollständig in Eigenleistung errichten. Ebenfalls sollen die Unterhaltung und die Reinigung des Gebäudes durch den Verein geleistet werden.

Es wurden noch alternative Standorte diskutiert (Flurstück 153 an der Tennishalle und Flurstück 55 in der Nähe der Tennisplätze). Vom Verein ist allerdings ausdrücklich dieser Standort an der Turnhalle gewünscht, da hier die unmittelbare Nähe zu den Ausgängen der Turnhalle und Schulzugang zu den Umkleiden/Duschen vorhanden ist, die weiterhin durch die Erwachsenen genutzt werden sollen.

Das neue Gebäude ist aus Sicht des TSV Föhr West erforderlich, um die Nutzung der Schulräumlichkeiten und die damit einhergehende Verschmutzung der Bereiche durch die Fussball-Kinder zu beenden.

Seitens der Schule (Herr Oldigs) und des Amtes (Frau Gehrmann) wurde diese Anfrage aufgenommen. Frau Gehrmann betont, dass auf dem Gelände der Schule absolutes Rauch- und Alkoholverbot gilt und dass dieses auch für die Nutzung des neuen Gebäudes einzuhalten sei.

Seitens der Bauaufsicht des Kreises Nordfriesland, Herrn Thorge Brandt, wurde auf Nachfrage signalisiert, dass die Errichtung eines solchen Gebäudes baurechtlich denkbar und genehmigungsfähig wäre.

 

weitere Vorgehensweise:

Für die Errichtung des Aufenthaltsgebäudes muss das Flurstück 55 ähnlich der Situation Flurstück 152/153 (Tennishalle) aufgeteilt werden und für das neue Gebäudeflurstück kann dann mit dem TSV Föhr-West ein Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen werden, angepasst mit den heute üblichen Erbbaurecht-Konditionen.

Zum Vergleich: für die Tennishalle Flurstück 153 besteht ein Erbbaurechtsvertrag aus dem Jahr 1988 mit einer Laufzeit von 50 Jahren (bis 2038).

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig