Es werden Anregungen und Bedenken geäußert.

Es wird dem Wohnraumkonzept vorgegriffen und gleichzeitig eine Entwertung der Immobilien vorgenommen. Die Art der baulichen Nutzung ist stark eingeschränkt. Zweitwohnungen werden ausgeschlossen. Der Anteil der Ferienwohnung von 60/40 ist bei so kleinen Einheiten beziehungsweise Häusern mehr als fragwürdig. Auf diese Weise wird kein Dauerwohnraum für Einheimische geschaffen.


Bürgermeisterin Braun und ihr Stellvertreter Claus Petersen erläutern die 1. Änderung zum B-Plan Nr. 22 der Stadt Wyk auf Föhr. Im Besonderen wird auf den Punkt 2.1 „Art der baulichen Nutzung“ hingewiesen, wodurch eine Nutzung als Zweitwohnung ausgeschlossen würde.

Auf Nachfrage erteilt Bürgermeisterin Braun einem Anwesenden Herren aus Köln das Wort, welcher von dieser Änderung betroffen wäre. Er berichtet, er habe sein Elternhaus im betroffenen Gebiet geerbt. Sofern Köln sein erster Wohnsitz bliebe, dürfte er das Objekt nicht mehr bewohnen, da Zweitwohnungen nicht zugelassen wären. Dies führe zu einem massiven Wertverlust der Immobilie und stelle seiner Meinung nach einen Eingriff in Artikel 11 (1) GG („Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet“) dar.

Nach kurzer Diskussion ergeht folgende Stellungnahme: