Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Parkraumbewirtschaftung in den Bereichen Parkstraße und Badestraße 111 wird aufgegeben. Die Einrichtungen sind entsprechend zu entfernen. In den Bereichen Johannesstraße und Badestraße zwischen Feldstraße und Rebbelstieg sind Parkzonen zur Bewirtschaftung einzurichten.

 

Die Parkgebühren sind ganzjährig zu erheben, die Höhe wird wie folgt vorgeschlagen:

 

  1. Auf den parkscheinpflichtigen Parkflächen in der Johannesstraße, in der Friedrichstraße und in der Badestraße zwischen der Feldstraße und dem Rebbelstieg

a)    die Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr ist gebührenfrei

b)    täglich von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr 0,50 Euro je angefangene 30 Minuten

c)    Höchstdauer 3,00 Euro für eine maximale Parkzeit von 3 Stunden

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Parkraumbewirtschaftung in den festgelegten Bereichen einzuführen und die notwendigen Einrichtungen zu beschaffen. Die Amtsdirektorin wird gebeten, die Amtsverordnung über Parkgebühren im Bereich der Stadt Wyk auf Föhr vom 11.07.2012 entsprechend zu ändern und neu zu erlassen.


Herr Bürgermeister Raffelhüschen berichtet anhand der Vorlage:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

In der 33. Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr wurde angeregt, die Parkscheinautomaten im Bereich Stockmannsweg, Parkstraße und Badestraße 111 zu entfernen und diese stattdessen in belebteren Stadtbereichen aufzustellen. Die dortigen Parkflächen werden seit dem 11.07.2012, jeweils in der Zeit vom 01.04. bis zum 30.10. eines jeden Jahres,  durch die Stadt Wyk auf Föhr bewirtschaftet. Im Jahre 2015 wurden 5.476,00 Euro vereinnahmt, diese Summe entspricht rd. 8,56 % des Gesamtaufkommens der Parkgebühren im Bereich der Stadt Wyk auf Föhr.

 

Seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung am Südstrand ist eine zunehmende Verdrängung des ruhenden Verkehrs in die naheliegenden Nebenstraßen zu beobachten. Besonders im Bereich der Gmelinstraße führt dieser Umstand dazu, dass vermehrt auf dem Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Gehweg bzw. ganz auf dem Gehweg geparkt wird. Die Aufgabe der Parkraumbewirtschaftung am Südstrand würde diesen Umstand erheblich entzerren.

 

Als Ersatzfläche für die aufgegebene Parkraumbewirtschaftung würden sich die Gebiete Johannesstraße, Friedrichstraße und die Badestraße zwischen Feldstraße und Rebbelstieg anbieten. Durch die Verlagerung könnte ebenfalls eine verbesserte Kontrolldichte erreicht werden, da diese Bereiche dann auch für den Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung zentrumsnah fußläufig erreichbar wären.

 

 

 

Im Rahmen der Beratung wurde beschlossen, die Aufgabe der Parkraumbewirtschaftung im Stockmannsweg zunächst auf zwei Jahre zu beschränken. In dieser Zeit soll das Parkverhalten beobachtet und ggfls. nach Ablauf von zwei Jahren hierüber neu abgestimmt werden.


Abstimmungsergebnis:           für die auf 2 Jahre befristete Aussetzung im Stockmannsweg: einstimmig

 

für die Versetzung Parkstr. und Badestr.: 6 Ja-Stimmen, 1 „Nein-Stimme“