B-Plan 22

Es sind zahlreiche Bürger und Bürgerinnen zur Einwohnerfragestunde erschienen, die Ihr Anregung / Bedenken bezüglich der 1. Änderung des B-Plans 22 äußern.

 

Folgende Anregungen / Bedenken werden von den Bürger und Bürgerinnen geäußert:

 

- Die Textfestsetzungen in der 1. Änderung des B-Plan 22 entsprechen einer Teilenteignung

- Keine Ferienwohnung mehr zulässig

- Die Immobilien verliert an Wert

- Banken müssen die Immobilien wieder neu bewerten

- kein Zweitwohnsitz mehr möglich

- Die 60/40 Reglung findet bei kleineren Wohneinheiten keine Anwendung

- Nur Dauerwohnnutzung möglich

 

Die Vorsitzende des Ausschusses bittet die Bürger und Bürgerinnen ihre Anregungen / Bedenken in schriftlicher Form einzureichen.

Die Verwaltung fügt hinzu, dass seit der Rechtsprechung  von 2011; Ferienwohnungen im Mischgebiet unzulässig sind. Um das rechtlich besser regeln zu können ist das Mischgebiet jetzt in der Änderung als Sondergebiet ausgewiesen worden.