Sitzung: 06.07.2016 Bau- und Planungsausschuss
B-Plan 22
Es sind zahlreiche Bürger und Bürgerinnen zur Einwohnerfragestunde erschienen, die Ihr Anregung / Bedenken bezüglich der 1. Änderung des B-Plans 22 äußern.
Folgende Anregungen / Bedenken werden von den Bürger und
Bürgerinnen geäußert:
- Die Textfestsetzungen in der 1. Änderung des B-Plan 22 entsprechen einer Teilenteignung
- Keine Ferienwohnung mehr zulässig
- Die Immobilien verliert an Wert
- Banken müssen die Immobilien wieder neu bewerten
- kein Zweitwohnsitz mehr möglich
- Die 60/40 Reglung findet bei kleineren Wohneinheiten keine Anwendung
- Nur Dauerwohnnutzung möglich
Die Vorsitzende des Ausschusses bittet die Bürger und Bürgerinnen ihre Anregungen / Bedenken in schriftlicher Form einzureichen.
Die Verwaltung fügt hinzu, dass seit der Rechtsprechung von 2011; Ferienwohnungen im Mischgebiet unzulässig sind. Um das rechtlich besser regeln zu können ist das Mischgebiet jetzt in der Änderung als Sondergebiet ausgewiesen worden.