Beschluss:
Der Schulträger steht der von der Öömrang Skuul beabsichtigten Einrichtung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe grundsätzlich positiv gegenüber. Zunächst bedarf es jedoch noch konkreter Ermittlungen seitens der Schule hinsichtlich des tatsächlichen Bedarfs. Außerdem sind die detaillierte Darlegung eines Finanzierungsplanes sowie genaue Angaben über die notwendige räumliche, personelle und inventarmäßige Ausstattung unverzichtbar. Eine abschließende Beratung über die Einrichtung einer Betreuten Primarstufe an der Öömrang Skuul wird nach Sichtung und Auswertung der vorgenannten Daten erfolgen.
Unter der Voraussetzung, dass dem Schulträger bis zum 15.07.2016 verbindliche Anmeldungen mit Kostenübernahmeerklärung vorliegen, ist eine Einrichtung des Angebotes frühestens zum 01.11.2016 denkbar. Ohne verbindlichen Bedarf ist eine Planung der Finanzierung sowie Zuschussbeantragung nicht möglich.
Die Mindestanzahl der angemeldeten Kinder sollte 10 Kinder betragen:
Die Verwaltung wird dennoch gebeten, alternative Betreuungsangebote zu prüfen.
Herr Paul
Raffelhüschen berichtet kurz anhand der Vorlage: Amt/000254.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Schulleitung der
Öömrang Skuul beabsichtigt zum Schuljahresbeginn 2016/2017 die Einrichtung
einer Betreuten Grundschule und legte hierzu einen ersten Konzeptentwurf vor.
Demnach ist es angedacht, für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe
(Klassenstufe 1 – 4) ein Betreuungsangebot als Ergänzung zur verlässlichen
Schulzeit in einem festen zeitlichen Rahmen (hier: montags – donnerstags 12.00
bis 16.00 Uhr und freitags 12.00 bis 14.00 Uhr) zu schaffen.
Im Vordergrund steht
der Betreuungsauftrag, was bedeutet, dass die angebotenen Betreuungszeiten sich
am individuellen Zeitbedarf der Familien orientieren. Die Ausgestaltung dieser
Zeiten umfasst auch ein gemeinsames Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung sowie
verschiedene Kurs- und Freizeitangebote unter anderem aus dem kreativen,
musischen und sportlichen Bereich. Ersten Einschätzungen nach könne mit einer
grob geschätzten Teilnehmerzahl von ca. 15 Schülerinnen und Schülern gerechnet
werden.
Die Schulleitung hat
auch bereits erste Ideen hinsichtlich der Nutzung von Räumlichkeiten, des
Personaleinsatzes, der Finanzierung, der Trägerschaft sowie eines pädagogischen
Konzepts entwickelt.
Die Einrichtung von
Betreuungsangeboten in der Primarstufe bedarf der Zustimmung des Schulträgers,
im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe auf der Grundlage
eines Schulkonferenzbeschlusses.
Herr Raffelhüschen weist darauf hin, dass in den Beschlussvorschlag noch Ergänzungen eingearbeitet werden sollten.
Am 11.07.2016 finde eine Informationsveranstaltung für die interessierten Eltern hinsichtlich der Einrichtung einer Bertreuten Primarstufe an der Öömrang Skuul statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung solle darauf hingewiesen werden, dass dem Schulträger für eine verbindliche Bedarfsermittlung die entsprechenden Anmeldungen sowie Kostenübernahmezusagen bis spätestens dem 15.07.2016 vorzulegen seien, da vorgegebene Fristen ansonsten nicht einzuhalten seien. Eine Umsetzung zum 01.08.2016 sei nicht realisierbar, da diverse Vorbereitungen sowie die Akquirierung von Personal noch ausstehen.
Es wird kurz diskutiert, ob man eine Mindestanzahl von Anmeldungen benötige um ein Betreuungsangebot vorzuhalten. Man einigt sich darauf, dass sich die Mindestanzahl der zu betreuenden Kinder auf 10 belaufen solle.
Eine Ergänzung der Vorlage könne daher wie folgt lauten:
Unter der Voraussetzung, dass dem Schulträger bis zum 15.07.2016
verbindliche Anmeldungen mit Kostenübernahmeerklärung vorliegen, ist eine
Einrichtung des Angebotes frühestens zum 01.11.2016 denkbar. Ohne verbindlichen
Bedarf ist eine Planung der Finanzierung sowie Zuschussbeantragung nicht
möglich.
Die Mindestanzahl der angemeldeten Kinder sollte 10 Kinder betragen:
Die Verwaltung wird dennoch gebeten, alternative Betreuungsangebote zu
prüfen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig