Auf die Vorlage Nr.
001184/4 wird verwiesen. Herr Koch berichtet lt. Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Entgelte für die Benutzung der Hafenwaage
wurden letztmalig zum 01.01.2010 geändert. Aufgrund des erhöhten Aufwands zur
Unterhaltung der Waagen sollte eine Anpassung der Tarife vorgenommen werden.
Das seit der letzten Änderung gewählte
Tarifsystem hat sich gut bewährt. Für die Fahrzeugwaage wird ein einheitlicher
Preis pro Wiegevorgang erhoben, während für die Benutzung der Viehwaage der Zeitaufwand
des Wiegemeisters berechnet wird.
Es wird nunmehr vorgeschlagen, den Tarif für
die Fahrzeugwaage von 3,80 € auf 4,50 € zu erhöhen. Für die Viehwaage soll
statt bisher 9,00 € pro angefangene 6 Minuten nunmehr 10,00 € erhoben werden.
Die vorgenannten Änderungen wurden
entsprechend in der 3. Nachtragssatzung der Entgeltordnung berücksichtigt.
Empfehlungsbeschluss
mit 11 Ja-Stimmen:
Die vorliegende 3. Nachtragssatzung zur
Entgeltordnung des Städtischen Hafenbetriebes Wyk auf Föhr für die Benutzung
der Hafenwaage wird beschlossen.