Auf die Vorlage Nr.
002162 wird verwiesen. Werkleiter Koch erläutert die Vorlage.
Sachdarstellung mit
Begründung:
Die Entgelte für die Benutzung des
Bootskranes wurden letztmalig zum 01.01.2007 geändert. Aufgrund gestiegener
Kosten für die Unterhaltung des Kranes ist eine Erhöhung der Entgelte
erforderlich. Ferner soll in diesem Zug das bisherige Tarifsystem geändert
werden.
Es wird angeregt, künftig für den Kranvorgang
der Boote ein einheitliches Entgelt in Höhe von 35,00 €, unabhängig von der
Bootsgröße, zu erheben. Für das Mastsetzten/Mastlegen bei Segelbooten wird ein
zusätzliches Entgelt in Höhe von 10,00 € erhoben.
Die vorgeschlagenen Änderungen wurden
entsprechend in der 2. Nachtragssatzung der Entgeltordnung berücksichtigt.
Empfehlungsbeschluss
mit 10 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung:
Die vorliegende 2. Nachtragssatzung zur
Entgeltordnung für die Benutzung des Bootskranes des Städtischen Hafenbetriebes
Wyk auf Föhr wird beschlossen.