Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Auf die Vorlage Nr. 002162 wird verwiesen. Werkleiter Koch erläutert die Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Entgelte für die Benutzung des Bootskranes wurden letztmalig zum 01.01.2007 geändert. Aufgrund gestiegener Kosten für die Unterhaltung des Kranes ist eine Erhöhung der Entgelte erforderlich. Ferner soll in diesem Zug das bisherige Tarifsystem geändert werden.

Es wird angeregt, künftig für den Kranvorgang der Boote ein einheitliches Entgelt in Höhe von 35,00 €, unabhängig von der Bootsgröße, zu erheben. Für das Mastsetzten/Mastlegen bei Segelbooten wird ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 10,00 € erhoben.

 

 

Die vorgeschlagenen Änderungen wurden entsprechend in der 2. Nachtragssatzung der Entgeltordnung berücksichtigt.

 

Empfehlungsbeschluss mit 10 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung:

 

Die vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Benutzung des Bootskranes des Städtischen Hafenbetriebes Wyk auf Föhr wird beschlossen.