Sitzung: 12.07.2016 Hafenausschuss
Werkleiter Koch gibt
hierzu einen ausführlichen Sachstandsbericht. Er schildert den Zeitablauf des
Genehmigungsverfahrens zur Genehmigung der Sandaufschiebung. Nach der
Antragstellung am 05.02.2016 lagen die erforderlichen Genehmigungen
letztendlich erst am 27.04.2016 vor. Fehlende Unterlagen wurden jeweils
umgehend eingereicht. Mehrfache Bitten beim Umweltministerium für eine
schnellstmögliche Entscheidung unter Hinweis auf den frühen Termin für die
Osterferien blieben erfolglos.
Durch den Werkleiter
wurde schließlich der Beginn der Sandaufschiebung in zwei Strandabschnitten
direkt nach Ostern beauftragt. Diese Arbeiten wurden von Umwelt-ministerium am
19.04.2016 untersagt. Gegen den Werkleiter wurde gleichzeitig ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Androhung einer persönlichen Geldbuße in Höhe
von 10.000 € eingeleitet.
Herr Koch erläutert
in diesem Zusammenhang die notwendigen Auflagen für die Genehmigung. Neben der
Vermessung des Geländes vor und nach der Aufschiebung sind Sandproben zu
untersuchen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen und für die
jeweilige Sandmenge
entsprechende Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Die Kosten für diese Maßnahmen
belaufen sich schon auf etwa 15.000 €.
Weiter wird
mitgeteilt, dass nach Auskunft des Umweltministeriums in den kommenden drei
Jahren eine Genehmigung für das Aufschieben des Strandes nicht erteilt werden
könne, weil das Watt diese Zeit zur Regeneration benötigen würde.
Werkleiter Koch teilt
abschließend mit, dass dennoch bereits im kommenden Herbst die entsprechenden
Anträge für eine Strandaufschiebung erneut gestellt werden.
Bürgermeister
Raffelhüschen berichtet ergänzend, dass die verantwortlichen Ministerien den
Schutz des Wattenmeeres und der Strände höher bewerten als die notwendige
touristischen Nutzung durch die Fremdenverkehrsorte. Eine diesbezügliche
Meinungsänderung sei politisch nicht durchsetzbar. Es wird angestrebt, den
Eingriff in Naturflächen möglichst zurückzufahren. Hierzu zählt beispielweise
auch der Rückbau aller Buhnen an den Stränden im gesamten Wattenmeergebiet bis
zum Jahr 2024.
Es folgen
Stellungnahmen mehrerer Ausschussmitglieder, in denen das Unverständnis für die
Haltung der Ministerien geäußert wird.