Werkleiter Koch gibt hierzu einen ausführlichen Sachstandsbericht. Er schildert den Zeitablauf des Genehmigungsverfahrens zur Genehmigung der Sandaufschiebung. Nach der Antragstellung am 05.02.2016 lagen die erforderlichen Genehmigungen letztendlich erst am 27.04.2016 vor. Fehlende Unterlagen wurden jeweils umgehend eingereicht. Mehrfache Bitten beim Umweltministerium für eine schnellstmögliche Entscheidung unter Hinweis auf den frühen Termin für die Osterferien blieben erfolglos. 

Durch den Werkleiter wurde schließlich der Beginn der Sandaufschiebung in zwei Strandabschnitten direkt nach Ostern beauftragt. Diese Arbeiten wurden von Umwelt-ministerium am 19.04.2016 untersagt. Gegen den Werkleiter wurde gleichzeitig ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Androhung einer persönlichen Geldbuße in Höhe von 10.000 € eingeleitet.

 

Herr Koch erläutert in diesem Zusammenhang die notwendigen Auflagen für die Genehmigung. Neben der Vermessung des Geländes vor und nach der Aufschiebung sind Sandproben zu untersuchen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen und für die

 

 

jeweilige Sandmenge entsprechende Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich schon auf etwa 15.000 €.

 

Weiter wird mitgeteilt, dass nach Auskunft des Umweltministeriums in den kommenden drei Jahren eine Genehmigung für das Aufschieben des Strandes nicht erteilt werden könne, weil das Watt diese Zeit zur Regeneration benötigen würde.

 

Werkleiter Koch teilt abschließend mit, dass dennoch bereits im kommenden Herbst die entsprechenden Anträge für eine Strandaufschiebung erneut gestellt werden.

 

Bürgermeister Raffelhüschen berichtet ergänzend, dass die verantwortlichen Ministerien den Schutz des Wattenmeeres und der Strände höher bewerten als die notwendige touristischen Nutzung durch die Fremdenverkehrsorte. Eine diesbezügliche Meinungsänderung sei politisch nicht durchsetzbar. Es wird angestrebt, den Eingriff in Naturflächen möglichst zurückzufahren. Hierzu zählt beispielweise auch der Rückbau aller Buhnen an den Stränden im gesamten Wattenmeergebiet bis zum Jahr 2024.

 

Es folgen Stellungnahmen mehrerer Ausschussmitglieder, in denen das Unverständnis für die Haltung der Ministerien geäußert wird.