Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Parkraumbewirtschaftung in den Bereichen Stockmannsweg, Parkstraße und Badestraße 111 wird aufgegeben. Die Einrichtungen in der Parkstraße und Badestraße 111 sind entsprechend zu entfernen. Die Einrichtung im Stockmannsweg ist mit einer Abdeckung zu versehen. In den Bereichen Johannesstraße und Badestraße zwischen Feldstraße und Rebbelstieg sind Parkzonen zur Bewirtschaftung einzurichten.

 

Die Parkgebühren sind ganzjährig zu erheben, die Höhe wird wie folgt vorgeschlagen:

 

  1. Auf den parkscheinpflichtigen Parkflächen in der Johannesstraße und in der Badestraße zwischen der Feldstraße und dem Rebbelstieg

a)    die Zeit von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr ist gebührenfrei

b)    täglich von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr 0,50 Euro je angefangene 30 Minuten

c)    Höchstdauer 3,00 Euro für eine maximale Parkzeit von 3 Stunden

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Parkraumbewirtschaftung in den festgelegten Bereichen einzuführen und die notwendigen Einrichtungen zu beschaffen. Die Amtsdirektorin wird gebeten, die Amtsverordnung über Parkgebühren im Bereich der Stadt Wyk auf Föhr vom 11.07.2012 entsprechend zu ändern und neu zu erlassen.

 

 

Mit diesem Tagesordnungspunkt ist der öffentliche Teil der Sitzung beendet. Bürgermeister Raffelhüschen bedankt sich für die Aufmerksamkeit und verabschiedet die Öffentlichkeit.


Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

In der 33. Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr wurde angeregt, die Parkscheinautomaten im Bereich Stockmannsweg, Parkstraße und Badestraße 111 zu entfernen und diese stattdessen in belebteren Stadtbereichen aufzustellen. Die dortigen Parkflächen werden seit dem 11.07.2012, jeweils in der Zeit vom 01.04. bis zum 30.10. eines jeden Jahres,  durch die Stadt Wyk auf Föhr bewirtschaftet. Im Jahre 2015 wurden 5.476,00 Euro vereinnahmt, diese Summe entspricht rd. 8,56 % des Gesamtaufkommens der Parkgebühren im Bereich der Stadt Wyk auf Föhr.

 

Seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung am Südstrand ist eine zunehmende Verdrängung des ruhenden Verkehrs in die naheliegenden Nebenstraßen zu beobachten. Besonders im Bereich der Gmelinstraße führt dieser Umstand dazu, dass vermehrt auf dem Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Gehweg bzw. ganz auf dem Gehweg geparkt wird. Die Aufgabe der Parkraumbewirtschaftung am Südstrand würde diesen Umstand erheblich entzerren.

 

Als Ersatzfläche für die aufgegebene Parkraumbewirtschaftung würden sich die Gebiete Johannesstraße, Friedrichstraße und die Badestraße zwischen Feldstraße und Rebbelstieg anbieten. Durch die Verlagerung könnte ebenfalls eine verbesserte Kontrolldichte erreicht werden, da diese Bereiche dann auch für den Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung zentrumsnah fußläufig erreichbar wären.

 

In der Sitzung des Finanzausschusses habe man sich dahingehend verständigt, dass die Parkraumbewirtschaftung im Stockmannsweg zunächst für 2 Jahre ausgesetzt werden solle. Der dortige Parkautomat solle mit einer Abdeckung versehen werden. In diesem Zusammenhang wird außerdem mitgeteilt, dass dieser Automat auch nicht abzubauen sei.

 

Es wird angeregt, die Zeiten für das gebührenpflichte Parken dahingehen zu ändern, dass die gebührenpflichtige Zeit jeweils morgens um 8.00 Uhr beginnt, nicht schon um 7.00 Uhr.

 

Es wird deutlich gemacht, dass die Parkautomaten aufgestellt worden seien, um Strandbesuchern das strandnahe Parken zu ermöglichen. Dies sei nur möglich, wenn Dauerparken verhindert werde. Es müsse dringend darauf geachtet werden, dass Grundstückseigentümer Stellplätze auf ihren Grundstücken auch tatsächlich wie vorgesehen erstellen.


Abstimmungsergebnis:          9 Ja-Stimmen

                                               5 Nein-Stimmen