Der Bauausschuss hat empfohlen, die „Straßenausbaubeitragssatzung“ der Gemeinde Norddorf auf ihre Rechtssicherheit prüfen zu lassen. Gleichzeitig wird angeregt die Anteile der Beitragspflichtigen gem. § 5 der Satzung wie folgt anzugleichen:

 

1. Anliegerstraßen von 30 v.H. auf 70 v.H.

2. Haupterschließungsstraßen von 20 v.H. auf 35 v.H.

3. Hauptverkehrsstraßen von 10 v.H. auf 25 v.H.

 

7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen