Sitzung: 12.07.2016 Gemeindevertretung
Der Bauausschuss hat empfohlen, die „Straßenausbaubeitragssatzung“ der Gemeinde Norddorf auf ihre Rechtssicherheit prüfen zu lassen. Gleichzeitig wird angeregt die Anteile der Beitragspflichtigen gem. § 5 der Satzung wie folgt anzugleichen:
1. Anliegerstraßen von 30 v.H. auf 70 v.H.
2. Haupterschließungsstraßen von 20 v.H. auf 35 v.H.
3. Hauptverkehrsstraßen von 10 v.H. auf 25 v.H.
7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen