Es wird berichtet, dass hiesige Firmen sich beschwert hätten, weil auswärtige Firmen keine Fremdenverkehrsabgabe (FVA) zahlen müssten und den hiesigen Firmen dadurch ein finanzieller Nachteil entstehe. Die FVA sei ausschlaggebend, dass auswärtige Firmen Ausschreibungen für sich entscheiden. Dies wird mehrheitlich verneint, da auswärtige Firmen dort, wo ihr Gewerbe angemeldet ist, auch Abgaben zahlen müssen. Ein materieller Nachteil durch die FVA bestehe somit nicht. Außerdem werde die jährliche FVA der einzelnen Firmen nicht so hoch sein, dass diese ausschlaggebend für eine einzelne Ausschreibung ist.