Sitzung: 02.08.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, werden die genannten Tagesordnungspunkte 8 bis 12 einstimmig nichtöffentlich beraten.