Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest.

Der Vorsitzende bittet, im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung den Punkt 8. in Beschluss über die Niederschrift nichtöffentlicher Teil der Sitzung vom 06.04.2016 zu ändern. Der bisherige Tagesordnungspunkt 8. wird 9.

Die Tagesordnung wird mit der Änderung einstimmig angenommen.