Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Punkte wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Asphaltierungsarbeiten in der Straße Sandackerum auf das wirtschaftlichste Angebot des Bieters Ludwig Feddersen GmbH & Co. KG, Kempergraben 13, 25917 Leck zu festen Einheitspreisen und zum Nachweis zu erteilen. Die Auftragssumme bildet sich aus den Nettoeinheitspreisen und den Auftragsmengen zu 120.839,20 € brutto.

 

Bei Beauftragung sind weitere Mittel in Höhe der Mehrkosten von 30.839,20 € zur Verfügung zu stellen.

 

 

 


Bürgermeister Hinrichsen erläutert anhand der Vorlage:

 

Für die Baumaßnahme „Erneuerung Asphaltdecke – Sandackerum (Schule – L 214)“ wurde eine beschränkte Ausschreibung gemäß VOB/A zur Vergabe von Asphaltierungsarbeiten durchgeführt. Zum Eröffnungstermin am 11.08.2016 um 14.30 Uhr lagen laut Niederschrift der Verdingungsverhandlung 5 Angebote vor. Nebenangebote waren nicht zugelassen. Die Ausschreibung erfolgte über Lose mit einer Ausschreibung der Gemeinde Nieblum zusammen. Dies soll dazu führen, dass Asphaltpreise im Gesamtvolumen günstiger angeboten werden können.

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum.

 

Bei der Maßnahme handelt es sich um die Deckensanierung der Straßen Sandackerum (von Schule bis L 214), eine Verbreiterung der Straße wurde bereits im Vorwege aus Kostengründen nicht berücksichtigt.

 

1. Wertungsstufe: Prüfung der Vollständigkeit

 

Alle Angebote sind rechtzeitig eingegangen und waren ordnungsgemäß verschlossen.

 

Die Angebotsendsummen (Los 1, Midlum) nach der 1. Wertungsstufe stellen sich wie folgt dar:

 

1          Ludwig Feddersen GmbH      120.839,21 € brutto

5          ---                                            128.652,88 € brutto

4          ---                                            130.819,60 € brutto

2          ---                                            143.115,86 € brutto

3          ---                                            146.424,26 € brutto

 

Prüfung der Eignung der Bieter nach § 16 Abs. 2 VOB/A

 

Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 VOB/A wurde im Vorwege des Verfahrens mit positivem Ergebnis durchgeführt. Die entsprechenden Nachweise wurden eingesehen. Die Unternehmen sind als zur Durchführung der Baumaßnahme geeignet einzustufen.

 

 

Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 Abs. 3 VOB/A

 

Bieter 1: Ludwig Feddersen GmbH

 

I.          Rechnerische Prüfung

Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.

 

II.         Technische Prüfung

Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.

 

III.        Wirtschaftliche Prüfung

Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

 

 

Bieter 5: ---

 

I.          Rechnerische Prüfung

Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler.  Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.

 

II.         Technische Prüfung

Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.

 

III.        Wirtschaftliche Prüfung

Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

 

 

Bieter 4: ---

 

I.          Rechnerische Prüfung

Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.

 

II.         Technische Prüfung

Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.

 

III.        Wirtschaftliche Prüfung

Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

 

 

 

 

 

Bieter 2: ---

 

I.          Rechnerische Prüfung

Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler.  Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.

 

II.         Technische Prüfung

Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.

 

III.        Wirtschaftliche Prüfung

Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

 

 

Bieter 3: ---

 

I.          Rechnerische Prüfung

Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler.  Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.

 

II.         Technische Prüfung

Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.

 

III.        Wirtschaftliche Prüfung

Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

 

 

 

 

Nach Wertung aller Stufen und Berücksichtigung der Nachlässe, ergibt sich folgende Rangfolge:

 

1          Ludwig Feddersen GmbH      120.839,20 € brutto

5          ---                                            128.652,88 € brutto

4          ---                                            130.819,60 € brutto

2          ---                                            143.115,86 € brutto

3          ---                                            146.424,26 € brutto

 

 

Bei der Beurteilung der Preise sind keine Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten aufgetreten. Es lassen sich aus den verbliebenen Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen sich den üblichen kalkulatorischen Schwankungen. Hinweise auf Mischkalkulationen lassen sich nicht erkennen.

 

 

Kostenverfolgung

 

Die Kosten für die Baumaßnahmen wurden in Höhe von rd. 134.000,00 € geschätzt und sind im Haushalt der Gemeinde Midlum mit Mitteln in Höhe von 90.000,00 € berücksichtigt. Bei einer Beauftragung, müssen weitere Mittel in Höhe von 30.839,20 € brutto bereitgestellt werden.

Da es sich um eine Deckensanierung handelt, ist die Maßnahme gem. Satzungsrecht nicht auf die Anlieger umlagefähig.

 

 

Bevor über die Vorlage abgestimmt wird, erörtert die Gemeindevertretung noch Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung:

Man könne evtl. zwei bis drei Ausbuchtungen in die Fahrbahn rein arbeiten, damit der Gegenverkehr warten müsse.

Oder man arbeite Ausbuchtungen ein, damit die Fahrzeuge aneinander vorbeifahren könnten, dafür wolle man dann die restlichen Banketten mit Büschen bepflanzen, damit diese dann nicht mehr befahren werden könnten.

In jedem Falle müsse man vorab bei der Verkehrsschau anfragen.

 

 


Abstimmungsergebnis:           Ja:  einstimmig (8 Stimmen)