Zu a) Behandlung
der eingegangenen Anregungen
1. Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 12. April bis 16. Mai 2007 wurden keine
Anregungen geäußert.
2. Im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 (2) und 4
BauGB wurden keine Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47b
vorgebracht, die Änderungen am bisherigen Planentwurf erforderlich machen. Die
im Rahmen der Sachdarstellung beschriebenen von der Landesplanungsbehörde
vorgetragenen Gesichtspunkte werden entsprechend der ebenfalls in der
Sachdarstellung ausgeführten Stellungnahme der Stadt berücksichtigt, nicht
berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt. Die Ausführungen in der
Stellungnahme der Stadt werden gebilligt und der darin beschriebenen
Vorgehensweise wird zugestimmt. D. h. nach erneuter Prüfung der Sachverhalte
und Abstimmung mit dem Kreis Nordfriesland werden die Textfestsetzungen des
Entwurfes aus den oben beschriebenen Gründen wie bisher beibehalten, jedoch
wird die Begründung um die oben beschriebenen Ausführungen sinngemäß geändert
bzw. ergänzt.
Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme
abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu
setzen.
Zu b) Satzungsbeschluss
3. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr den Bebauungsplanes Nr. 47b der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet südlich der Straße „Am Golfplatz“, westlich des Flurstückes Nr. 25 des AOK-Kinderheimes ca. 85 m westlich der Strandstraße, nördlich der Strandpromenade und des Marienhof-Geländes, östlich des öffentlichen Grünstreifens, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
4. Die Begründung dazu wird mit den unter Ziffer 2 genannten Änderungen und Ergänzungen gebilligt.
5. Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 47b durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
Frau Groten berichtet anhand der Vorlage.
Es liegen keine Wortmeldungen vor, daher ergeht folgender Beschluss:
Abstimmungsergebnis: einstimmig