Beschlussempfehlung:
Zu a) Behandlung
der eingegangenen Anregungen
1. Im Rahmen der Auslegung vom 12. April bis 16. Mai 2007 wurden keine Anregungen geäußert.
2. Im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 (2) und 4
BauGB wurden keine Anregungen zum Entwurf der 26. Änderung des
Flächennutzungsplans vorgebracht, die eine Änderungen am bisherigen Planentwurf
erforderlich machen. Die im Rahmen der Sachdarstellung beschriebenen von der
Landesplanungsbehörde vorgetragenen Gesichtspunkte werden entsprechend der
ebenfalls in der Sachdarstellung ausgeführten Stellungnahme der Stadt
berücksichtigt, nicht berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt. Die
Ausführungen in der Stellungnahme der Stadt werden gebilligt und der darin
beschriebenen Vorgehensweise wird zugestimmt. D. h. nach erneuter Prüfung der
Sachverhalte und Abstimmung mit dem Kreis Nordfriesland werden die
Textfestsetzungen des Entwurfes aus den oben beschriebenen Gründen wie bisher
beibehalten, jedoch wird die Begründung um die oben beschriebenen Ausführungen
sinngemäß geändert bzw. ergänzt.
Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme
abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu
setzen.
Zu b) abschließende
Beschlussfassung
3. Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr beschließt die 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet südlich der Straße „Am Golfplatz“, westlich des Flurstückes Nr. 25 des AOK-Kinderheimes ca. 85 m westlich der Strandstraße, nördlich der Strandpromenade und des Marienhof-Geländes, östlich des öffentlichen Grünstreifens.
4.
Die Begründung dazu wird mit den unter Ziffer 2
genannten Änderungen und Ergänzungen gebilligt.
5.
Das Bau- und Planungsamt wird beauftragt, die 26.
Änderung des Flächennutzungsplans zur Genehmigung vorzulegen und danach die
Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung und der
zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden von allen Interessierten
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Frau Groten berichtet anhand der Vorlage.
Es gibt keine Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt, daher ergeht folgender Beschluss:
Abstimmungsergebnis: einstimmig