Sitzung: 06.10.2016 Gemeindevertretung
Da die überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls sowie die berechtigten Interessen Einzelner es erforderlich machen, spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte 10.-13. nichtöffentlich beraten zu lassen.