Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die vorliegende 3. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung des Städtischen Hafenbetriebes Wyk auf Föhr für die Benutzung der Hafenwaage wird beschlossen.

 


Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Entgelte für die Benutzung der Hafenwaage wurden letztmalig zum 01.01.2010 geändert. Aufgrund des erhöhten Aufwands zur Unterhaltung der Waagen sollte eine Anpassung der Tarife vorgenommen werden.

 

Das seit der letzten Änderung gewählte Tarifsystem hat sich gut bewährt. Für die Fahrzeugwaage wird ein einheitlicher Preis pro Wiegevorgang erhoben, während für die Benutzung der Viehwaage der Zeitaufwand des Wiegemeisters berechnet wird.

 

Es wird nunmehr vorgeschlagen, den Tarif für die Fahrzeugwaage von 3,80 € auf 4,50 € zu erhöhen. Für die Viehwaage soll statt bisher 9,00 € pro angefangene 6 Minuten nunmehr 10,00 € erhoben werden.

 

Die vorgenannten Änderungen wurden entsprechend in der 3. Nachtragssatzung der Entgeltordnung berücksichtigt. Die Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig