Beschluss:
Die vorliegende 3. Nachtragssatzung zur
Entgeltordnung des Städtischen Hafenbetriebes Wyk auf Föhr für die Benutzung
der Hafenwaage wird beschlossen.
Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Entgelte für die Benutzung der
Hafenwaage wurden letztmalig zum 01.01.2010 geändert. Aufgrund des erhöhten
Aufwands zur Unterhaltung der Waagen sollte eine Anpassung der Tarife
vorgenommen werden.
Das seit der letzten Änderung gewählte
Tarifsystem hat sich gut bewährt. Für die Fahrzeugwaage wird ein einheitlicher
Preis pro Wiegevorgang erhoben, während für die Benutzung der Viehwaage der
Zeitaufwand des Wiegemeisters berechnet wird.
Es wird nunmehr vorgeschlagen, den Tarif für
die Fahrzeugwaage von 3,80 € auf 4,50 € zu erhöhen. Für die Viehwaage soll
statt bisher 9,00 € pro angefangene 6 Minuten nunmehr 10,00 € erhoben werden.
Die vorgenannten Änderungen wurden entsprechend in der 3. Nachtragssatzung der Entgeltordnung berücksichtigt. Die Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig