Beschluss:

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet zwischen den Straßen ‚Strunwai‘ und ‚Madelwai‘ sowie zwischen dem ‚Fleegamwai‘ und den Schwimmbad und dem Schullandheim ‚Banhorn‘ und die Begründungen werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe der Pläne und die Begründungen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die relevanten und umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und ein Auszug aus dem Landschaftsplan der Gemeinde werden mit ausgelegt.

 

 

 

 

 

 


GV Heck-Schau verlässt wegen Befangenheit den Sitzungsraum.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Rehasan beabsichtigt am ‚Haus Sonnenau‘ der Mutter-Kind-Klinik notwendige Umbau- und Renovierungsarbeiten vorzunehmen.

Um die vorgesehenen Erweiterung des Hauses Sonnenau inklusive Neubau realisieren zu können und so das Kur- und Klinikangebot in der Gemeinde Norddorf qualitativ zu sichern wird der Bebauungsplan geändert und die GRZ von bisher 0,15 auf zukünftig 0,18 festgesetzt sowie die Baugrenzen angepasst.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschließt die GV die 1. Änderung des B-Planes Nr. 4.