Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Utersum wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Abgabensatz 2,3 % beträgt, beschlossen.

 


 

Im Zuge der Vereinheitlichung des Kurabgabensatzungsrechts im Bereich des Amtes Föhr-Amrum werden auch die Kurabgabesätze in der Gemeinde Utersum zum 1. Januar 2017 angehoben. Zugleich ist davon auszugehen, dass es im nächsten Jahr zu einer höheren Belastung der Gemeinde für die Kostenbeteiligung an inselweit wirkenden Tourismusaufwendungen kommen muss. Im Ergebnis erlaubt das zu erwartende Mehraufkommen aus Kurabgaben jedoch per Saldo eine Absenkung des Abgabensatzes in der Tourismusabgabe.

Für die Festlegung eines sachgerechten Abgabensatzes in der Tourismusabgabe ist eine aktuelle Abgabenkalkulation angefertigt worden, die sich auf die jüngsten Abschlussergebnisse und beschlossenen Wirtschaftspläne des Kurbetriebes stützt. Die Vorauskalkulation geht davon aus, dass im Vergleich zum aktuellen Wirtschaftsplan im nächsten Jahr um mehr als 130 T€ höhere Kurabgaben generiert werden können. Weitere Einzelheiten lassen sich den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Kalkulationsdaten entnehmen.

Für die im Jahr 2017 von Utersum zu zahlenden Dienstleistungsentgelte an die Föhr Tourismus GmbH und die zu erwartende Mindest-Kostenbeteiligung an den inselweit wirkenden Tourismusaufwendungen wurden bereits vorab Auswertungen aus den Veranlagungslisten erstellt und in der Vorauskalkulation berücksichtigt. Danach muss künftig nur noch ein Jahresbetrag von etwa 18.400 € über Tourismusabgaben finanziert werden. In den Vorjahren lag dieser Betrag immerhin bei durchschnittlich 46 T€ jährlich. Würde man die in den vorjährigen Sonderabschlüssen erzielten Überschüsse (per 31.12.2014 insgesamt 9.732,22 €) in der nächsten Kalkulationsperiode sukzessive abbauen wollen, so beträgt die beitragsfähige Kostenmasse für das Erhebungsjahr 2017 sogar nur rund 15.200 €.

Die aktuelle Veranlagungsliste (Tourismusabgabe 2016, Stand: 10.08.2016) zeigt für Utersum eine Summe der Beitragseinheiten (Messbeträge) von 778.735,47 €. Der Abgabensatz für die Tourismusabgabe 2017 ergibt sich aus der Division der veranschlagten Kostenmasse (18.400 €) durch die Summe der veranschlagten Bemessungseinheiten (778.735,47 €) und beträgt folglich 2,36%. Bei Abbau der Überschüsse aus Vorjahren durch entsprechend niedrigere Tourismusabgaben könnte der Abgabensatz sogar auf (15.200 € : 778.735,47 € =) 1,952% herabgesetzt werden.

Im Entwurf der beigefügten Nachtragssatzung ist eine Absenkung des Abgabensatzes von bisher 5,55% auf nunmehr 2,3% vorgesehen.

Ein Gemeindevertreter erkundigt sich, warum der Abgabensatz in der Satzungsänderung 2,1 § betrage. Herr Feddersen erklärt, dass es sich hierbei um einen Fehler handele und der Vorschlag der Verwaltung 2,3 % betrage.

Nach kurzer Diskussion einigt sich die Gemeindevertretung auf einen Abgabensatz von 2,3%.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig dafür