Beschluss:

 

a) zum Aufstellungsbeschluss

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Oldsum für das Gebiet zwischen Koomorthswai, Waasterstig und Waaster Bobdikem und einer Parallelen im Abstand von ca. 105 m südwestlich zum Waasterstieg.



b) zur Festlegung der Planungsziele

  1. Zugleich werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

    a) Ausweisung einer Fläche für ein Heizwerk von 4747 MWh thermischer Leistung

    und 1.400.000 kWh/Jahr elektrischer Leistung;

b) Ausweisung einer Fläche für eine Solarthermiekollektoranlage;

c) Ermöglichung einer Brennstoffbevorratung (z. B. Lagerschuppen für Reet,
    Holzreste o. ä.);
 
d) planungsrechtliche Regelung des Überganges vom Ortsrand zur freien Landschaft;

e) Klärung der Eingriffs- und Ausgleichsfragen.

  1. Mit der Durchführung der Planungsarbeiten wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

  2. Dieser Aufstellungsbeschluss und die Planungsziele sind ortsüblich öffentlich bekannt zu machen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

 

 

 

 


Bürgermeister Riewerts erläutert anhand der Vorlage:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die „Energiegenossenschaft Föhr“ beabsichtigt den Aufbau eines Fernwärmenetzes zur Versorgung der Ortslagen von Oldsum sowie von Süderende.

 

Die hierfür benötigte Heizzentrale soll am südwestlichen Ortsausgang der Gemeinde Oldsum errichtet werden, um die Leitungslängen zu den beiden Gemeinden in vertretbaren Größenordnungen zu halten. Zugleich ist an dem angedachten Standort der Anschluss einer Solarthermiekollektor-Fläche zum westlichen Ortsrand geplant.

 

Die unmittelbare Nachbarschaft zu gewerblichen Nutzungen (u. a. ein Reetdachdecker und eine Landtechnikwerkstatt) ermöglichen künftige Synergieeffekte nicht nur hinsichtlich der Abnahme von Wärme, sondern auch zur Verwendung von beispielsweise altem Reet als Brennmaterial für die Heizzentrale.

 

Zur Gestaltung des Überganges vom Ortsrand zur freien Landschaft bzw. zum Außenbereich hin ist eine Eingrünung mit einer Anpflanzverpflichtung vorgesehen.  Der notwendige Ausgleich soll ebenfalls über diese Randeingrünung (z. B. als Knickgehölz) erfolgen.

 

Die Gemeinde Oldsum befürwortet das Projekt zur Wärmeversorgung der Gemeinde und möchte die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür schaffen.

 

Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens sind ein Aufstellungsbeschluss sowie die Festlegung der Planungsziele erforderlich.

 

 


Abstimmungsergebnis:           ja  - 9 (einstimmig)