Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1. Für das Gebiet südlich Lütje Klint, zwischen Nieblumweg und Kirchweg/Reitweg für den westlichen Teilbereich wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2. Für den Bebauungsplan Nr. 8 werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

- Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung (Sonstiges Sondergebiet – Dauerwohnen und Tourismus –)

- Langfristige Sicherung der Dauerwohnnutzung

- Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten auf 1 WE je Gebäude bzw. bei Doppelhäusern je Doppelhaushälfte ( im Sonstigen Sondergebiet – Dauerwohnen und Tourismus –Ausnahmeregelung für eine zweite Wohnung, anteilig zur Geschossfläche des jeweiligen Gebäudes).

 

3. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

4. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter 8

 

Davon anwesend: 8, Ja-Stimmen: 8,  Nein-Stimmen: 0 ,

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Alkersum beabsichtigt, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 für das Gebiet südlich Lütje Klint, zwischen Nieblumweg und Kirchweg/Reitweg für den westlichen Teilbereich einzuleiten.

 

Der wesentliche Grund für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Bauplätzen zur Deckung des Wohnraumbedarfs der einheimischen Bevölkerung (örtlicher Wohnraumbedarf) bei langfristiger Sicherung der Dauerwohnnutzung und Verhinderung einer dem Gemeinwohl abträglichen Bodenspekulation.

 

Die Ausweisung soll als Wohngebiet oder als Sonstiges Sondergebiet – Dauerwohnen und Tourismus –, je nach Ergebnis der weiteren Abstimmungsgespräche, erfolgen.

 

 

Nach kurzer Diskussion spricht sich die Gemeindevertretung für eine Ausweisung als Sonstiges Sondergebiet – Dauerwohnen und Tourismus – aus.