Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die vorliegende 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Nieblum wird beschlossen.


Bürgermeister Riewerts berichtet anhand der Vorlage: Nieb/000154.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Im Zuge der Vereinheitlichung des Kurabgabensatzungsrechts im Bereich des Amtes Föhr-Amrum werden auch die Kurabgabesätze in der Gemeinde Nieblum zum 1. Januar 2017 angehoben. Ferner ist davon auszugehen, dass es im nächsten Jahr zu neuen Regelungen bei der Kostenverteilung der inselweit wirkenden Tourismusaufwendungen kommen wird. Im Ergebnis führt dies zu einer Entlastung der Gemeinde Nieblum und erlaubt eine Absenkung des Abgabensatzes in der Tourismusabgabe.

Für die Festlegung eines sachgerechten Abgabensatzes ist eine neue Abgabenkalkulation angefertigt worden, die sich auf die jüngsten Abschlussergebnisse und die aktuelle Haushalts- und Wirtschaftsplanung stützt. Die Vorauskalkulation geht davon aus, dass im Vergleich zum aktuellen Ansatz im nächsten Jahr um etwa 143 T€ höhere Kurabgaben generiert werden können. Weitere Einzelheiten lassen sich den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Kalkulationsdaten entnehmen. Danach muss in Nieblum künftig nur noch ein Jahresbetrag in Höhe von etwa 98 T€ über Tourismusabgaben finanziert werden.

Die aktuelle Veranlagungsliste (Tourismusabgabe 2016, Stand: 17.08.2016) zeigt für Nieblum eine Summe der Beitragseinheiten (Messbeträge) von 1.950.111,59 €. Der Abgabensatz für die Tourismusabgabe 2017 ergibt sich aus der Division der veranschlagten Kostenmasse (97.749,73 €) durch die Summe der veranschlagten Bemessungseinheiten (1.950.111,59 €) und beträgt folglich 5,01%.

Im Entwurf der beigefügten Nachtragssatzung ist demgemäß eine Absenkung des Abgabensatzes von bisher 7,0% auf nunmehr (abgerundet) 5,0% vorgesehen.

 


Abstimmungsergebnis:           9 Ja-Stimmen