Beschluss:
Aufgrund des §5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein i.V.m. §97 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird die vorliegende Zusammenstellung nach §12 Abs. 1 EigVO und der Wirtschaftsplan des Städtischen Hafenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2017 beschlossen.
Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Wirtschaftsplan des städtischen
Hafenbetriebes für das Geschäftsjahr 2017 ist als Anlage beigefügt.
Erfolgsplan:
Im Erfolgsplan sind Einnahmen in der Höhe von
5,83 Mio. Euro eingeplant. Der Erfolgsplan ist ausgeglichen und die
Aufwendungen liegen bei 5,63 Mio. Euro. Der Erfolgsplan schließt im
Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss von 197.620 € ab.
Vermögensplan:
Im Vermögensplan sind Mittel eingestellt in
Höhe von 6,8 Mio. Euro. Der größte Anteil ist für den Neubau der Alten Mole, des Fähranlegers I
und eines zweiten Seiteneinstieges notwendig.
Des Weiteren sind für den Neubau der Wyker
Mittelbrücke Planungskosten vorgesehen.
Für den Neubau des Sanitärgebäudes im
Sportboothafens sind durch die verteuerte Gründung zusätzliche Investitionen
notwendig.
Außerdem werden Mittel zur Tilgung von
Krediten, geringwertigen Anlagegütern, sonstige Geschäftsausstattung und die
Anschaffung von Strandkörben eingestellt.
Zur Finanzierung ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.279.730 €
erforderlich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig